Fasten ist ein von Anfang an ganz wesentlicher Teil der christlichen Glaubenspraxis gewesen. In der alten Kirche bereiteten sich die Bewerber mit Fasten auf ihre Taufe vor.
Fasten als Buße
Außerdem gehörte Fasten zur Bußpraxis, besonders nachdem im frühen Mittelalter die iroschottischen Mönche in den Bußbüchern für alle möglichen Verfehlungen Fasten als Strafe vorsahen.
Im Mittelalter kamen insgesamt über 130 Fastentage im Jahr zusammen, nicht eingerechnet die Fastentage, die als Bußstrafe auferlegt wurden.
Fastenzeit vor Weihnachten
Ab dem vierten Jahrhundert war die Vorbereitung auf das Weihnachtsfest mit einer Fastenzeit verbunden. Danach war in der Zeit zwischen dem St. Martinsfest am 11. November und Weihnachten an drei Tagen der Woche das Fasten vorgeschrieben.
Mit dem Kirchengesetzbuch von 1917 wurde die vorweihnachtliche Fastenzeit abgeschafft. Sie wird jedoch in der orthodoxen Kirche weiter praktiziert unter dem Namen Philippus-Fasten, da die Fastenzeit am 15. November, dem Tag des Apostels Philippus beginnt.
Vigilfasten: Fasten vor Feiertagen
Auf der Synode in Erfurt 932 wurde der Tag vor einem Kirchenfest (Vigil) zu einem Fastentag erklärt.
Vigilfasten war vor den hohen Feiertagen des Kirchenjahres wie Ostern, Weihnachten, Maria Himmelfahrt oder das Fest der heiligen Petrus und Paulus geboten.
Quatemberfasten: Fasten der vier Jahreszeiten
Der Begriff kommt aus dem Lateinischen: ieiunia quattuor temporum - Fasten der vier Jahreszeiten anläßlich der Erntezeit.
Papst Gregor VII. vereinheitlichte 1078 die Gebräuche und legte den Mittwoch, Freitag und Samstag in der ersten Woche der Fastenzeit, der Pfingstwoche, der Woche nach dem Fest Kreuzerhöhung (14. September) und der Woche nach dem Fest der heiligen Luzia (13. Dezember) als Quatembertage fest.
Seit der Synode von Seligenstadt im Jahr 1028 galten die Tage als Fast- und Abstinenztage. Das Quatemberfasten wurde auch als Weihefasten bezeichnet, weil zu diesen Terminen die Weihen gespendet wurden, oder als Fronfasten, da zu diesen Terminen Pacht und Abgaben bezahlt werden mussten.
Zweites Vatikanisches Konzil hob Fastengebot auf
Nach der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils legte die Deutsche Bischofskonferenz 1972 die Quatember auf die folgenden von Termine fest: in der ersten Fastenwoche (Frühlingsquatember), in der Woche vor Pfingsten (Sommerquatember), in der ersten Oktoberwoche (Herbstquatember) und in der ersten Adventswoche (Winterquatember). Fasten ist nicht mehr geboten.
Zuvor hatte bereits Papst Paul VI. 1966 mit der Apostolischen Konstitution "Paenitamini" das Fasten und die Abstinenz von Fleischspeisen neugeregelt. Zwar betonte der Konzilspapst die Wichtigkeit der Askese im christlichen Leben.
Doch reduzierte er die strengen Fast- und Abstinenztage der vorösterlichen Bußzeit von 40 Tagen auf zwei: Aschermittwoch und Karfreitag. Und den Bischofskonferenzen gestattete er, alternativ "Übungen des Gebetes und Werke der Liebe" an Stelle der verpflichtende Abstinenz von Fleisch an Freitagen zuzulassen.