Dabei habe man die geltenden Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz berüclksichtigt. Auch der Vatikan habe sich mit dem Fall befasst, erklärte das Erzbistum in Freiburg. Dabei hätten sich die Missbrauchsvorwürfe nicht erhärten lassen.
Keine kirchenrechtliche Grundlage für Maßnahmen
Die Diözese sehe somit keine kirchenrechtliche Grundlage für Verbote oder Maßnahmen gegenüber den beiden beschuldigten Ordensmännern, die heute im Erzbistum Freiburg leben. Das Bistum sicherte zu, den Fall erneut zu prüfen und ihm weiter nachzugehen, wenn es neue, veränderte Hinweise oder Informationen geben sollte.
Auch teilte das Erzbistum Freiburg mit, der Betroffenen mehrere Hilfsangebote gemacht zu haben, etwa in Form einer telefonischen psychologischen Unterstützung. Erzbischof Stephan Burger sowie der Dresdner Bischof Heinrich Timmerevers hätten sich "persönlich um Unterstützung für die Betroffene und Klärung in dem Fall bemüht".
Die "Badische Zeitung" und die "Sächsische Zeitung" hatten am Montag von Unstimmigkeiten zwischen dem Bistum Dresden-Meißen und dem Erzbistum Freiburg beim Umgang mit den Vorwürfen gesprochen. Das Erzbistum Freiburg betonte nun, es habe zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens ein Dissens zwischen Dresden und Freiburg bestanden.
Orden wirft Zeitungen "vorverurteilende Berichterstattung" vor
In dem vorliegenden Fall wirf eine Frau einem damaligen Ordensnovizen vor, sie 1990 im Alter von 22 Jahren vergewaltigt zu haben. Ein zweiter Ordensmann soll die Tat gedeckt und eine Aufarbeitung verhindert haben. Der Orden wies diese Darstellung auf Anfrage zurück. Von Missbrauch könne keine Rede sein.
Zugleich warf der Orden den Zeitungen eine "völlig vorverurteilende Berichterstattung" ohne hinreichende "Tatsachen- und Beweisgrundlage" vor. Die Berichte hätten die Existenz und die Persönlichkeitsrechte der zwei Ordensleute "auf ungerechtfertigte Weise verletzt und teilweise zerstört". Auch der Orden sicherte zu, konsequent gegen sexuellen Missbrauch vorzugehen. Wenn sich Vorwürfe als richtig erwiesen, ziehe man die erforderlichen Konsequenzen.