Die Sonn- und Feiertagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen ist rechtens. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch die von der Gewerkschaft Verdi angestrebte Revision eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster zurück.
Die dortigen Richter hatten 2023 entschieden, dass Bibliotheken, soweit sie bestimmte kulturelle Funktionen erfüllen, auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen und die entsprechende Verordnung des Landes rechtmäßig sei. Menschen nutzten Bibliotheken als nichtkommerzielle Orte der Kultur, vergleichbar etwa mit Theatern und Museen.
Die Leipziger Richter wiesen die Revision indes aus formaljuristischen Gründen zurück. Das Oberverwaltungsgericht habe den Normenkontrollantrag von Verdi im Ergebnis zu Recht abgelehnt. Er sei allerdings an sich unzulässig gewesen, so dass die Rechtmäßigkeit der Sonntagsöffnung gar nicht mehr zu prüfen gewesen sei, so das Bundesverwaltungsgericht. Das Land NRW hatte während des laufenden Normenkontrollverfahrens eine Anpassung im Kulturfördergesetzbuch vorgenommen und Verdi habe daraufhin zu spät seinen Antrag angepasst.