Laut Hausordnung sei dies verboten - wegen "Überhitzungsgefahr". Eine Sprecherin des Amtsgerichts Aachen bestätigte, dass ein Gütetermin ohne Einigung endete. Nun kommt es zum Prozess. Die Muslimin sieht laut dem Bericht die Begründung des Studios als Vorwand. Zwei Zeugen zufolge hat ein Mitarbeiter der Frau gesagt, dass "ein solches Klientel" im Studio nicht erwünscht sei.
Studio: Frau ist keine Muslimin
Der Studiobetreiber wirft der 29-Jährigen vor, gar keine Muslimin zu sein. Sie habe ihre Religion nur als Vorwand genutzt, um Geld zu einzuklagen.
Der Güterichter schlug laut dem Bericht vor, dass der Betreiber 750 Euro an die Frau zahlen solle. Diesen Vorschlag habe sie abgelehnt. Nun soll es bis Ende April ein Urteil geben.