Muslimin will verschleiert Auto fahren

Gericht entscheidet

Jeder Autofahrer muss beim Fahren erkennbar sein, da ist die Straßenverkehrsordnung eindeutig. Eine Muslimin möchte eine Ausnahme, um auch vollverschleiert fahren zu können. Nun entscheidet das Berliner Verwaltungsgericht.

Symbolbild Verschleierte Frau hinter dem Steuer eines Autos / © ZouZou (shutterstock)

Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt am Mittwoch den Fall einer Muslimin, die aus religiösen Gründen mit einem Gesichtsschleier - dem Niqab - Auto fahren möchte. Der Niqab lässt nur einen Sehschlitz für die Augen frei. 

Straßenverkehrsordnung ist eindeutig

Die Straßenverkehrsordnung in Deutschland sieht aber vor, dass Führer eines Fahrzeugs kenntlich sein müssen. Die Frau klagt gegen das Land Berlin, um aus religiösen Gründen eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Eine Entscheidung wird noch am Mittwoch erwartet.

Die Thematik ist für die Gerichte nicht neu. Im August 2024 war in Rheinland-Pfalz eine Klägerin vor Gericht mit ihrem Anliegen gescheitert, vom Verhüllungsverbot beim Autofahren befreit zu werden. Auch in anderen Bundesländern gab es bereits Urteile.

Die Schleier Burka und Niqab

Der Ganzkörperschleier, der auch das Gesicht bedeckt, ist die strengste Form der Verhüllung des weiblichen Körpers im Islam. Die verschiedenen Formen des Ganzkörperschleiers werden vor allem in den Staaten der arabischen Halbinsel und in Afghanistan getragen, aber auch in Ägypten und Syrien.

Die aus Afghanistan bekannte Burka ist ein weites Gewand, das über den Kopf gezogen wird und die Frau bis zu den Zehenspitzen komplett verhüllt. Die Augen sind hinter einem feinmaschigen Gitter versteckt.

Formen der Verschleierung - Burka / © Jalil Rezayee (dpa)