Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt am Mittwoch den Fall einer Muslimin, die aus religiösen Gründen mit einem Gesichtsschleier - dem Niqab - Auto fahren möchte. Der Niqab lässt nur einen Sehschlitz für die Augen frei.
Straßenverkehrsordnung ist eindeutig
Die Straßenverkehrsordnung in Deutschland sieht aber vor, dass Führer eines Fahrzeugs kenntlich sein müssen. Die Frau klagt gegen das Land Berlin, um aus religiösen Gründen eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Eine Entscheidung wird noch am Mittwoch erwartet.
Die Thematik ist für die Gerichte nicht neu. Im August 2024 war in Rheinland-Pfalz eine Klägerin vor Gericht mit ihrem Anliegen gescheitert, vom Verhüllungsverbot beim Autofahren befreit zu werden. Auch in anderen Bundesländern gab es bereits Urteile.