"Deutschland ist verpflichtet, bei Schutzsuchenden, die an der Grenze um Asyl nachsuchen, zu prüfen, welches Land zuständig ist", sagte Dominik Bartsch, Leiter des UNHCR in Deutschland, der "Welt" am Freitag: "Jedenfalls für die Dauer dieser Prüfung muss die betreffende Person auch bleiben dürfen."
Lösung auf europäischer Ebene
Nach seiner Auffassung schadet ein einseitiges Vorgehen nicht nur den Flüchtlingen, sondern letztlich Europa selbst. Bei einer Zurückweisung an der Grenze werde das Problem lediglich an andere Länder weitergereicht.
Die Bundesregierung müsse daher nach einer Lösung auf europäischer Ebene suchen. Denn Probleme, die mehrere Staaten betreffen, könnten nur gemeinsam gelöst werden.
"Masterplan Migration"
Zwischen CDU und CSU kriselt es wegen der geplanten und verschobenen Präsentation des "Masterplans Migration" von Bundesinnenminister Horst Seehofer.
Uneinigkeit herrscht besonders über die Frage möglicher Zurückweisungen von bereits in anderen EU-Ländern registrierten Asylbewerbern. Auch abgelehnte Asylbewerber und Schutzsuchende ohne Papiere will Seehofer an der Grenze zurückweisen.
Bundeskanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel setzt sich indes für eine "gesamteuropäische Lösung" ein.