Worum geht es beim Kommunionstreit der deutschen Bischöfe?
Im Kern streiten die Bischöfe darüber, ob nichtkatholische Ehepartner zur Heiligen Kommunion, also dem Altarsakrament der katholischen Kirche, zugelassen werden dürfen. Die Mehrheit befürwortet eine Öffnung in Einzelfällen. Eine Minderheit der deutschen Bischöfe hält das für nicht erlaubt oder bezweifelt, dass eine einzelne Bischofskonferenz eine solche Frage überhaupt entscheiden darf.
Wie ist die geltende Rechtslage im Kirchenrecht?
Die meisten evangelischen Gemeinden laden Christen unterschiedlicher Konfessionen zum Abendmahl ein; ein umfassendes gemeinsames Bekenntnis sehen sie nicht als Voraussetzung für die Altargemeinschaft an. Anders die katholische Kirche und die orthodoxen Kirchen: Für sie ist der Empfang der Heiligen Kommunion (Eucharistie) nur möglich unter der Voraussetzung einer vollkommenen Gemeinschaft im Glauben (Kirchengemeinschaft). Allerdings ermöglicht das katholische Kirchenrecht seit 1983 Ausnahmen für Christen in Todesgefahr oder anderen schweren Notlagen.
Was bedeutet das Sakrament der Eucharistie für Katholiken?
Nach katholischer Auffassung werden in der Eucharistiefeier, der ein geweihter Priester vorstehen muss, Brot und Wein wesentlich und dauerhaft in den Leib und das Blut Christi verwandelt. Im Protestantismus gibt es unterschiedliche Positionen, die von einer realen Präsenz Christi (nur) während des Abendmahlsgottesdienstes bei den Lutheranern bis zu einem symbolischen Verständnis bei den Reformierten reicht. Katholiken ist nach katholischem Kirchenrecht die aktive Teilnahme am evangelischen Abendmahl nicht gestattet.
Was will die Mehrheit der deutschen katholischen Bischöfe?
Gegen 13 Gegenstimmen hat die Deutsche Bischofskonferenz am 20. Februar 2018 beschlossen, einzelnen nichtkatholischen Ehepartnern den Zugang zur Eucharistie zu eröffnen. Zu den Voraussetzungen gehören eine Gewissensprüfung, ein Gespräch mit dem katholischen Seelsorger sowie die Zustimmung zum katholischen Eucharistie-Verständnis. Eine Teilnahme des katholischen Ehepartners am evangelischen Abendmahl soll weiterhin ausgeschlossen bleiben.
Welche Bedenken hat die Minderheit der deutschen Bischöfe?
Die Minderheit fragt zunächst, ob es sich nur um eine Fragestellung der praktischen Seelsorge handelt, die durch Mehrheitsbeschluss zu klären wäre, oder ob nicht durch diese Festlegungen "grundsätzlich der Glaube der Kirche und ihre Einheit" in Frage stehe. Darüber hinaus meint die Minderheit, dass der bloße Wunsch nach gemeinsamem Kommunionempfang der gemischten Ehepaare nicht als Ausnahmekriterium ausreiche. Sie plädiert für eine weltkirchliche Klärung dieser Frage.