Über diese Entscheidung des oberstern Gerichtshof Italien berichtet die Zeitung "Il Messaggero" (Montag). Die Abfallgebühren seien keine Steuern, von denen vatikanische Institutionen in Italien ausgenommen sind, sondern Dienstleistungsgebühren.
Im konkreten Fall ging es um Müllabfuhrrechnungen des städtischen Dienstleisters Ama von 2012. In einem jahrelangen amtlichen und gerichtlichen Hin und Her hatte das Bibelinstitut sich geweigert, die Müllgebühren zu bezahlen. Laut Konkordat zwischen Heiligem Stuhl und Italien sei man von Steuerzahlungen ausgenommen. Zuletzt hatte das Finanzamt gar ein Moped des Instituts stillgelegt.
Gebührenrechnungen aufgelaufen
Da seit dem ersten Streit inzwischen jahrelang Gebührenrechnungen aufgelaufen sind, drohen dem Bibelinstitut laut "Messaggero" zusätzlich zu den 71.000 Euro weitere Nachzahlungen bis zu gut einer Million Euro. Gleiches drohe weiteren vatikanischen Einrichtungen in der Stadt.
In einem anderen Präzedenzfall hatte die Päpstliche Universität Gregoriana hingegen vor der regionalen Steuerbehörde Recht bekommen, welche die Abfallgebühren, Tari genannt, als Steuer einstufte. Doch dagegen wollten die Anwälte der Ama ebenfalls vorgehen, so die Zeitung.