Bischof besteht auf Beichtgeheimnis für Missbrauchstäter

Gegen das neue Gesetz

​Ein katholischer Bischof im australischen Bundesstaat Queensland hat Widerstand gegen ein neues Gesetz angekündigt, das Priester bei Geständnissen von sexuellem Missbrauch zum Bruch des Beichtgeheimnisses verpflichtet.

Symbolbild: Beichtgeheimnis  / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild: Beichtgeheimnis / © Harald Oppitz ( KNA )

Die Priester seines Bistums seien verpflichtet, das Beichtgeheimnis auch dann zu wahren, wenn der Beichtende über Missbrauchstaten spricht, sagte der Bischof von Rockhampton, Michael McCarthy, dem Sender ABC (Samstag).

Das Parlament von Queensland hatte in dieser Woche die gesetzliche Pflicht zur Anzeige von sexuellem Missbrauch bei der Polizei beschlossen. Die Abgeordneten folgten damit einer Empfehlung aus dem Abschlussbericht der von der australischen Regierung eingesetzten Missbrauchskommission.

Abschaffung des Beichtgeheimnisses im August nicht genehmigt

Die Australische Bischofskonferenz hatte in ihrer im August 2018 veröffentlichten offiziellen Antwort auf den Abschlussbericht der Kommission die Empfehlungen zur Abschaffung des Beichtgeheimnisses entschieden zurückgewiesen.

"Wir lehnen den Bruch des Beichtgeheimnisses nicht ab, weil wir glauben über dem Gesetz zu stehen oder weil wir der Sicherheit von Kindern nicht höchste Bedeutung zumessen", betonte seinerzeit Erzbischof Mark Coleridge.

Argumentation: Die meisten Beichten seien anonym

Vielmehr sei dies "nicht praktikabel", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz und Erzbischof von Brisbane. "Das geht an der Realität der Beichte vorbei, weil die meisten Beichten anonym sind. Wenn also jemand den Missbrauch eines Kindes beichtet, würde er das mit Sicherheit anonym machen", sagte Coleridge.

Queensland ist nach Victoria, Tasmanien, Südaustralien und dem Stadtstaat Canberra der vierte Bundesstaat, der Priester per Gesetz zum Bruch des Beichtgeheimnisses bei sexuellen Missbrauchsfällen verpflichtet. Die Staaten New South Wales und Westaustralien haben hingegen eine gesetzliche Verpflichtung von Priestern zum Bruch des Beichtgeheimnisses abgelehnt. 

Beichte

In der katholischen Kirche ist die Beichte Ausdruck der Umkehr des schuldig gewordenen Menschen. Im Rahmen des Bußsakraments wird der Gläubige durch einen Priester von seinen Sünden losgesprochen. Voraussetzung für die Vergebung ist erkennbare Reue, das Bekenntnis der eigenen Schuld sowie der Vorsatz, das Verhalten zu ändern und entstandenen Schaden wiedergutzumachen. Der Beichtvater ist durch das Beichtgeheimnis zu unbedingtem Stillschweigen über das Erfahrene verpflichtet. Die Verletzung des Beichtgeheimnisses wird mit schweren Kirchenstrafen geahndet.

Papst nimmt die Beichte ab (KNA)
Papst nimmt die Beichte ab / ( KNA )


 

Quelle:
KNA