Bischof Genn erklärte am Donnerstag in Münster die Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches sei soweit wie möglich zu gewährleisten. "Das Thema ist so zentral für unser Zusammenleben, dass wir hier unbedingt eine Regelung brauchen", so Genn.
Der Bischof forderte eine stärkere, auch finanzielle Förderung der Hospizarbeit und der Palliativmedizin. Die Mitarbeiter dort trügen zu einer Kultur der Lebensbejahung und gegenseitigen Fürsorge bei, "damit kein Mensch den Suizid wählt, weil er ihn als die scheinbar einfache oder beste Lösung ansieht oder weil ihm nicht die notwendige Hilfe zuteil wurde".
Bundestag lehnte Entwürfe ab
Am Donnerstag hatte der Bundestag einen Entwurf der Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) mit 304 Ja- und 363 Nein-Stimmen bei 23 Enthaltungen abgelehnt. Er wollte vor Missbrauch schützen und dazu die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich erneut unter Strafe stellen, allerdings geregelte Ausnahmen zulassen. Diesen Entwurf unterstützte die Bischofskonferenz.
Der konkurrierende Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) wollte das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und die Hilfe dazu ermöglichen. Er erhielt 287 Ja-Stimmen bei 375 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen.
Angenommen wurde mit 688 von 693 Stimmen hingegen ein gemeinsamer Antrag der beiden Abgeordnetengruppen für eine Stärkung der Suizidprävention. Genn begrüßte dies.