Gericht entscheidet gegen Rückgabe von Doktortitel an Schavan

Kein Doktortitel mehr für Schavan

Sie wollte ihren Dr.phil. zurück - aber das Düsseldorfer Gericht entschied anders. Die ehemalige Bundesbildungsministerin Annette Schavan erhält ihren Doktortitel nicht zurück. Er war ihr wegen Plagiate in ihrer Arbeit aberkannt worden.

Ehemalige Bundesbildungsministerin Schavan / © Bernd Von Jutrczenka (dpa)
Ehemalige Bundesbildungsministerin Schavan / © Bernd Von Jutrczenka ( dpa )

Die ehemalige Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) erhält ihren aberkannten Doktortitel nicht zurück. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies am Donnerstag die Klage der Politikerin gegen die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ab, mit der Schavan ihren "Dr. phil." zurückbekommen wollte. (Az: 15 K 2271/13)

Der Fakultätsrat der Hochschule hatte ihr vor gut einem Jahr wegen zahlreicher Plagiate in ihrer 1980 geschriebenen Doktorarbeit den Titel aberkannt. Der Politikerin wurde vorgeworfen, sie habe in ihrer Dissertation "vorsätzlich getäuscht". Diese Auffassung teilte das Gericht. Die Vorsitzende Richterin der 15. Kammer des Verwaltungsgerichts, Simone Feuerstein, sagte, Schavan habe gegen die wissenschaftliche Redlichkeit verstoßen, indem sie den Eindruck erweckt habe, sie habe eine vollständig eigenständig verfasste Dissertation abgegeben.

Daraufhin war Schavan von ihrem Amt als Bundesbildungsministerin zurückgetreten. Zugleich zog sie sich aus den Führungsgremien der CDU-Bundespartei zurück und gehört derzeit als einfache Abgeordnete dem Bundestag an. Es ist im Gespräch, dass sie deutsche Botschafterin im Vatikan werden soll.

"Sekundärquellen nahezu identisch übernommen"

In der mündlichen Verhandlung vor der 15. Kammer des Verwaltungsgerichts wurde Schavan, die selbst nicht vor Gericht erschienen war, vom Universitäts-Gutachter Stefan Rohrbacher schwer belastet. Ihre Arbeit mit dem Titel "Person und Gewissen" durchziehe "eine leitende Täuschungshandlung". Schavan habe von ihr nicht kenntlich gemachte Zitate aus Sekundärquellen "nahezu identisch übernommen und nur geringfügig verändert". Dabei handele es sich teils "um ganze Zitatblöcke", die sich mitunter über mehrere Seiten erstreckten. Dies seien erkennbar "keine Flüchtigkeitsfehler".

Auffällig sei der "ganz erhebliche Aufwand", mit dem Schavan Zitate systematisch "gestückelt und verunähnlicht" habe. Hierbei handele es sich um einen klassischen Fall des Plagiats.

Damals gängige Zitierpraxis?

Dagegen führten die Schavan-Anwälte ins Feld, ihre Mandantin habe eine Zitierpraxis angewandt, die während der 1980er Jahre in den Erziehungswissenschaften gängig gewesen sei. Deshalb sei ein Entzug des Doktortitels nach 32 Jahren unzulässig, zumal es sich hier um eine grundständige Arbeit handele, die zugleich mit einem Hochschulabschluss verbunden sei.

Schavan-Anwalt Christian Dietrich Bracher bemängelte zudem, dass das Verfahren der Hochschule zum Entzug des Doktortitels schwere Mängel aufweise. Schon deshalb sei die Aberkennung der Promotion rechtswidrig. Im Überprüfungsverfahren seien weder Schavan noch ihr damaliger Doktorvater, der Erziehungswissenschaftler Gerhard Wehrle, sowie der Zweitgutachter angehört worden. Auch die zuständige Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Uni sei mit dem Fall nicht befasst worden. Stattdessen habe ein Fakultätsrat entschieden, der weitgehend ebenso fachfremd sei wie der von ihm eingesetzte Gutachter Rohrbacher, der Judaistik-Professor ist.

"Große Zahl von Plagiaten"

Der Anwalt der Hochschule, Professor Klaus Ferdinand Gärditz, wies die Vorwürfe energisch zurück. Das Verfahren sei streng nach der Promotionsordnung durchgeführt worden. Wegen "der großen Zahl und der Gravität der Plagiate" habe der Fakultätsrat am Ende überhaupt keinen Ermessensspielraum gehabt. Die Aberkennung des Doktortitels sei die einzige logische Konsequenz gewesen.

Dem entgegnete Schavan-Anwalt Pieroth, bei einem solchen Überprüfungsverfahren dürfe es «nicht Hop oder Top» geben. In einem vergleichbaren Fall habe die Universität Münster jüngst eine Rüge ausgesprochen, statt gleich den Doktortitel abzuerkennen. Am Ende entschied das Gericht in Düsseldorf trotzdem: Schavan bekommt den" Dr. phil." nicht zurück.


Quelle:
epd , KNA , DR