Gericht erklärt Kündigung von Domkantor für unwirksam

Es geht um Leihmutterschaft

Das Landesarbeitsgericht Hannover hat in einem Berufungsverfahren die Kündigung des langjährigen Braunschweiger Domkantors Gerd-Peter Münden für unwirksam erklärt. Ihm wurde vorgeworfen, eine kommerzielle Leihmutterschaft anzustreben.

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Eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht sei nicht zugelassen, sagte der Vorsitzende Richter Daniel Dreher bei der Urteilsverkündung am Dienstag.

Die evangelische Landeskirche Braunschweig hatte den Kirchenmusiker im März 2022 fristlos entlassen, weil er mit seinem aus Kolumbien stammenden Ehemann eine Leihmutterschaft in dem südamerikanischen Land beauftragen wollte (Az: 10 Sa 762/22).

Finanzieller Vergleich wurde abgelehnt

In der Verhandlung lehnten sowohl die braunschweigische Landeskirche als auch Münden einen finanziellen Vergleich oder eine gerichtliche Mediation ab. Die Landeskirche gab an, ein Drittel der von Münden genannten Summe zahlen zu wollen. "Landesbischof Meyns will auf keinen Fall mehr mit Münden zusammenarbeiten", sagte der Leiter der landeskirchlichen Rechtsabteilung, Christoph Goos.

Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte die Kündigung Mündens im September 2022 in erster Instanz ebenfalls für unwirksam erklärt (Az: 7CA87/22). Die Berufung der Landeskirche dagegen wurde vom Landesarbeitsgericht nun zurückgewiesen.

Münden arbeitete seit 1999 als Domkantor in Braunschweig. Er leitete Deutschlands größte Domsingschule mit rund 600 Kindern und Erwachsenen in 21 Chören. Bekannt wurde der 57-Jährige für das Schulprojekt "Klasse! Wir Singen", für das er 2011 mit dem niedersächsischen Verdienstorden ausgezeichnet wurde.

Information der Redaktion: Der Artikel wurde am 27.06.2023 um 13.45 Uhr aktualisiert.

Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)

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Synode der EKD / © Norbert Neetz (epd)
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Quelle:
epd