Die elternlose Minderjährige hatte ihren Antrag auf Abtreibung damit begründet, dass sie noch zur Schule gehe, keine Einkünfte habe und der Vater des Kindes nicht in der Lage sei, sie zu unterstützen. Die Gesetze in Florida verlangen bei minderjährigen Schwangeren, die abtreiben wollen, die Zustimmung eines Elternteils beziehungsweise des Vormunds.
Demokratische Abgeordnete bezeichnen Urteil als "Grausamkeit".
Betroffene kann neuen Antrag stellen
Das Gericht gewährte der Betroffenen indes die Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen. In diesem könne sie zu einem späteren Zeitpunkt ihre Begründung für den Schwangerschaftsabbruch "angemessen formulieren". Für einen solchen Vorstoß steht nur relativ wenig Zeit zur Verfügung, da in Florida Abtreibungen nach der 15. Schwangerschaftswoche generell verboten sind.