Gericht lehnt Eilantrag gegen Umbenennung ab

Diskussion um Bischof-Stein-Platz

Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Eilantrag gegen die Umbenennung des Bischof-Stein-Platzes in "Platz der Menschenwürde" abgelehnt. Geklagt hatte ein Mitglied des Trierer Stadtrates gegen den Stadtrat und den Oberbürgermeister. 

Straßenschild Bischof-Stein-Platz an einer Hauswand in der Innenstadt hinter dem Dom in Trier / © Anna Fries (KNA)
Straßenschild Bischof-Stein-Platz an einer Hauswand in der Innenstadt hinter dem Dom in Trier / © Anna Fries ( KNA )

Das Verwaltungsgericht teilte am Dienstag mit, dass der Antrag unzulässig sei. Die Rechte des Antragstellers als Stadtratsmitglied seien nicht verletzt worden. Der Mann hatte argumentiert, verschiedene Schritte in dem Verfahren seien rechtswidrig gewesen.

Aufarbeitung von Missbrauch

Der Name Bischof-Stein-Platz soll im Zuge der Aufarbeitung von Missbrauch im Bistum Trier geändert werden. Eine Studie belegt, dass der katholische Bischof Bernhard Stein (1903-1993) von Missbrauch an Kindern wusste und Täter schützte. Stein war von 1967 bis 1980 Bischof in der Moselstadt.

"Platz der Menschenwürde"

Über den neuen Namen des Platzes gab es Diskussionen. Der Stadtrat hatte am 5. Juli beschlossen, den Platz in der Innenstadt in "Platz der Menschenwürde" umzubenennen. Missbrauchsbetroffene hatten diesen Namen gewünscht. Zuvor hatte der zuständige Ortsbeirat nach einer Entscheidung des Stadtrates vom 1. Februar dafür gestimmt, den früheren Namen "Windstraße/Hinter dem Dom" wieder anzunehmen. Diese Vorlage fand bei der finalen Abstimmung im Stadtrat keine Mehrheit.

Urteil noch nichts rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschwerde einlegen. Mitte Juli sollten die Straßenschilder des Platzes getauscht werden. Aufgrund der Klage setzte die Stadt Trier diesen Schritt zunächst jedoch aus.

Kommission zur Missbrauchsaufarbeitung im Bistum Trier

Die "Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier" (UAK) hat sieben Mitglieder. Dem Gremium gehören Missbrauchsbetroffene wie auch Fachleute aus verschiedenen Berufen an. Die Kommission wurde durch den Trierer Bischof Stephan Ackermann im Juni 2021 berufen. Vorsitzender und Sprecher des Gremiums ist der frühere rheinland-pfälzische Justizminister Gerhard Robbers (SPD).

Blick über den Innenhof auf den Trierer Dom Sankt Petrus (l.) und den Domkreuzgang / © Julia Steinbrecht (KNA)
Blick über den Innenhof auf den Trierer Dom Sankt Petrus (l.) und den Domkreuzgang / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
KNA