Das Gericht verpflichtete am Dienstag in Münster mit einer Zwischenentscheidung das Land Nordrhein-Westfalen, die Rodungen so lange zu unterbinden, bis das anhängige Eilbeschwerdeverfahren abgeschlossen ist. Der Energiekonzern RWE hatte am Montag mit Rodungen begonnen, nachdem das Verwaltungsgericht Köln in der Hauptsache die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen den Braunkohletagebau Hambach abgelehnt hatte.
Zwischenentscheidung
Der BUND will gegen dieses Urteil in Berufung gehen. Die jetzt verkündete Zwischenentscheidung des Oberverwaltungsgerichts bezieht sich allerdings nicht auf die Hauptsache, sondern auf einen zuvor vom BUND NRW eingereichten Eilantrag. Damit wollte der Umweltverband verhindern, dass vor Abschluss des Klageverfahrens Rodungen stattfinden. Das Verwaltungsgericht Köln hatte diesen Eilantrag bereits am 25. Oktober abgelehnt, wogegen der BUND Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegte. Nun entschied das Gericht, dass RWE bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde nicht weiter roden darf.
Der BUND forderte RWE und das Land NRW auf, angesichts der Entscheidung noch einmal über den Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichts Köln nachzudenken. Das Gericht habe in der mündlichen Verhandlung einen Vergleich vorgeschlagen, der den verbliebenen Rest des Hambacher Waldes verschont hätte, ohne die Braunkohleförderung zum Erliegen zu bringen, erklärte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen.
Jahrelanger Gerichtsstreit
Auch die Grünen im NRW-Landtag kritisierten, dass die Landesregierung den Vergleich abgelehnt hatte. "Jenseits der gerichtlichen Auseinandersetzung muss Ministerpräsident Laschet das geöffnete Zeitfenster für eine politische Lösung nutzen", sagte die Fraktionsvorsitzende Monika Düker. Die Rodungen müssten ausgesetzt werden, bis die neue Bundesregierung über einen Kohleausstieg entschieden habe.
Der BUND versucht seit Jahren, den Braunkohletagebau Hambach gerichtlich zu stoppen. Am Freitag hatte das Verwaltungsgericht Köln die Klage gegen den Hauptbetriebsplan für den Tagebau zwischen Bergheim und Jülich bis 2017 und der dritte Rahmenbetriebsplan bis 2030 abgewiesen. Das Land NRW hatte Ende 2014 beide Pläne zugelassen.
Der BUND war bereits gegen den zweiten Rahmenbetriebsplan für die Jahre 1996 bis 2020 erfolglos bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.