Nach vorläufiger Bewertung des Gerichts sei die umstrittene Äußerung des Jury-Mitglieds vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Eine endgültige Entscheidung werde am 7. Mai verkündet, so die Sprecherin.
Den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Juroren hatte ein Vorstandsmitglied der Jüdischen Gemeinde Göttingen beantragt. Anlass ist der Streit um die Verleihung des Göttinger Friedenspreises an den Verein "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost". Die Gemeinde hatte aus Protest einen offenen Brief des Göttinger Bündnisses gegen Antisemitismus und Antizionismus "Jachad" mit unterzeichnet. Als Reaktion auf diesen Brief soll das Jury-Mitglied die Unterzeichner öffentlich der Verleumdung bezichtigt haben. Das Vorstandsmitglied der Jüdischen Gemeinde sieht sich dadurch in seinen Rechten verletzt und verlangt die Unterlassung dieser Äußerung.
Streit um Preisverleihung an umstrittenen jüdischen Verein
Der Göttinger Friedenspreis war am 9. März an den Verein "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" verliehen worden. Er steht im Verdacht, die anti-israelische Bewegung BDS (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) zu unterstützen. Sie ruft zum Boykott israelischer Künstler, Wissenschaftler und Unternehmer auf.
Schon im Vorfeld hatten daher unter anderem der Zentralrat der Juden und der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, die Jury für ihre Entscheidung kritisiert. Das Bündnis gegen Antisemitismus und Antizionismus "Jachad" rief zum Protest auf. Universität, Stadt und Sparkasse Göttingen zogen ihre Unterstützung der Preisverleihung zurück. Zahlreiche Organisationen und Persönlichkeiten verteidigten dagegen die Auszeichnung der "Jüdischen Stimme".