Gericht vertagt Berufungsprozess gegen "Pussy Riot"

Überraschung in Moskau

Vor dem obersten Moskauer Stadtgericht hat am Montag der Berufungsprozess gegen die russische Punkband "Pussy Riot" begonnen. Die Richter vertagten die Verhandlung jedoch nach einer kurzen Sitzung überraschend.

 (DR)

Eine der drei Angeklagten hatte in der live im Internet übertragenen Verhandlung beantragt, ihre Anwälte wechseln zu dürfen. Das Gericht gab dem Antrag statt. Die im August wegen einer Protestaktion in einer Kirche zu je zwei Jahren Lagerhaft verurteilten Musikerinnen wollen in dem Berufungsprozess ein milderes Urteil erreichen. Die Verhandlung wurde nun auf den 10. Oktober vertagt.



Die russisch-orthodoxe Kirche hatte die Angeklagten am Sonntag aufgerufen, Reue zu zeigen. Dies solle vom Gericht berücksichtigt werden, sagte der Sprecher des Moskauer Patriarchats, Wladimir Legoida. Beleidigungen der Gefühle von Gläubigen müssten "verurteilt und bestraft werden, gleich welche Argumente man nutzt, um sie zu rechtfertigen". Diese Ansicht teile auch die breite Mehrheit der Bevölkerung, so der Kirchensprecher. Die Kirche hoffe jedoch, dass die Frauen, die "einen heiligen Ort entweiht" hätten, Bußgesinnung zeigten; das werde "ihren Seelen zunutze sein". Ziel der Strafe sei Besserung; deshalb sollten die Berufungsrichter ein Wort der Reue nicht unbeachtet lassen.



Seit Februar in Untersuchungshaft

Ein Gericht hatte Marija Aljochina, Jekaterina Samuzewitsch und Nadeschda Tolokonnikowa des Rodytums aus religiösem Hass für schuldig befunden. Die drei jungen Frauen hatten im Februar mit einer Darbietung in der orthodoxen Christ-Erlöser-Kathedrale in Moskau gegen eine Wiederwahl Wladimir Putins als Staatspräsident und die kirchliche Unterstützung für dessen Kandidatur protestiert.  Seither sitzen sie in Untersuchungshaft.



Im ersten Prozess hatten sich die Musikerinnen für unschuldig erklärt. Sie betonten, es habe sich um einen politischen Protest gehandelt. Die Gefühle der Gläubigen hätten sie nicht verletzen wollen.