Gesetzentwurf für Ablösung der Staatsleistungen angekündigt

Passender Zeitpunkt?

Ein Gesetz zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen soll einem Medienbericht zufolge zeitnah auf den Weg gebracht werden. Dieser Gesetzentwurf soll demnach so gestaltet werden, dass der Bundesrat nicht mehr zustimmen müsse.

Symbolbild Kirche und Geld / © Julia Steinbrecht (KNA)
Symbolbild Kirche und Geld / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", FAZ, in ihrer Ausgabe zum Freitag berichtete, wollen die zuständigen Politiker der Ampel-Koalition im Herbst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. 

"Ich bin klar dagegen, das Grundsätzegesetz zustimmungspflichtig auszugestalten", sagte der religionspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Castellucci der Zeitung. Laut FAZ sollen die Vorgaben zur Ablösung der Staatsleistungen vage bleiben. "Es wird sicher kein Text, der Ländern abschließend die Form der Ablösung vorschreiben wird", sagte Castellucci.

Lars Castellucci (privat)
Lars Castellucci / ( privat )

Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Das Grundgesetz enthält einen aus der Weimarer Reichsverfassung übernommenen Auftrag, diese Entschädigungszahlungen abzulösen. Möglich wäre dies etwa durch Einmal- oder Ratenzahlungen.

Viele Landesregierungen hatten ein Ablösen der Staatsleistungen wiederholt abgelehnt, unter anderem, weil den Kirchen dann Summen in Milliardenhöhe zustünden.

Vertreter der Bundesländer bemängeln laut FAZ den Zeitpunkt des Vorstoßes. "Angesichts der knappen Kassen wäre es klüger, die Ablösung der Staatsleistungen weiter zurückzustellen", sagte der Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, Rainer Robra (CDU) der FAZ.

Rahmenbedingungen

Der Bund müsste die Rahmenbedingungen zur Ablösung gesetzlich regeln. Konkret über die Modalitäten verhandeln müssten jedoch die Länder, aus deren Haushalten die Zahlungen fließen. Mehr als 600 Millionen Euro zahlen die Länder jährlich an die evangelische und katholische Kirche. Die Höhe fällt dabei je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus. 

Die aktuelle Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP ist die erste, die sich die Ablösung im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt hat. Grüne, FDP und Linke hatten in der vergangenen Wahlperiode als Oppositionsparteien einen Vorschlag vorgelegt, der von der damals regierenden großen Koalition im Bundestag abgelehnt wurde.

Rainer Robra (CDU) warnte vor einem Alleingang: "Es wäre dem deutschen Staatsaufbau angemessener, ein zustimmungspflichtiges Gesetz vorzulegen", sagte Robra der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU bringt einen neuen Vorschlag in die Debatte, wie die FAZ berichtet. So schlägt deren rechtspolitischer Sprecher Günter Krings vor, nicht die Staatsleistungen zu streichen, sondern den Passus über deren Ablösung im Grundgesetz.

Fragen und Antworten zu den Staatsleistungen an die Kirchen

Welche Leistungen des Staates resultieren bis heute aus der Enteignung der Kirchen vor rund 220 Jahren? Die weltlichen Landesherren haben im sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803 eine Vielzahl unterschiedlichster Leistungspflichten und Entschädigungszahlungen übernommen, die unter dem Begriff Staatsleistungen zusammengefasst sind. Dazu gehören etwa Baulasten für kirchliche Gebäude, Zuschüsse zur Besoldung des Klerus und viele andere Geld- und verschiedenste Sachleistungen.

Kirche aus gefalteten Geldscheinen / © Julia Steinbrecht (KNA)
Kirche aus gefalteten Geldscheinen / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
epd , KNA