Glaubenshüter Fernandez wird auch Kirchenrecht auslegen

Auslegung und Weiterentwicklung

Kardinal Victor Fernandez, neuer Leiter der Glaubensbehörde im Vatikan, wird künftig auch über die Auslegung kirchlicher Gesetzestexte mitberaten. Papst Franziskus hat ihn zum Mitglied des "Dikasteriums für die Gesetzestexte" berufen.

Das katholische Kirchenrecht: Der Codex Iuris Canonici (CIC) / © Harald Oppitz (KNA)
Das katholische Kirchenrecht: Der Codex Iuris Canonici (CIC) / © Harald Oppitz ( KNA )

Das teilte das vatikanische Presseamt am Freitag mit. Gleichzeitig mit dem 61-jährigen Argentinier berief Franziskus auch den Chef der Klerus-Behörde, den südkoreanischen Kardinal Lazarus You Heung-sik, in das einflussreiche Gremium.

Fernandez wollte Kirchenrecht teils Fachleuten überlassen

Fernandez ist von Amts wegen stimmberechtigtes Mitglied in zahlreichen wichtigen Leitungsgremien der Weltkirche. Allerdings hatte er in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass er zwar über theologische, aber nur über wenig kirchenrechtliche Fachkompetenz verfüge.

Deshalb wollte er die kirchenrechtliche Strafverfolgung von Missbrauchstätern, die in die Zuständigkeit der von ihm geleiteten Glaubensbehörde fällt, den zuständigen Fachleuten überlassen.

Verbindliche Auslegung von Rechtstexten

Das Dikasterium für die Gesetzestexte, in das er nun berufen wurde, spielt ähnlich wie vergleichbare staatliche Institutionen in Italien oder Frankreich eine entscheidende Rolle bei der verbindlichen Auslegung von Rechtstexten. Es ist aber nicht ganz mit einem Verfassungsgericht nach deutschem oder US-amerikanischem Vorbild vergleichbar.

Neben der Auslegung von bestehendem Kirchenrecht in strittigen Fällen gehört auch die Weiterentwicklung und Neufassung kirchlicher Rechtsnormen zum Aufgabenbereich des Dikasteriums. Entscheidendes Gremium für Fragen von grundsätzlicher Bedeutung ist die sogenannte Plenaria, die aus zehn Kardinälen und Bischöfen besteht.

Dikasterium

Als Dikasterien werden die Zentralbehörden der vatikanischen Kurie bezeichnet. Sie sind vom Papst mit der Leitung der katholischen Kirche beauftragt. Zu ihnen zählen etwa das Staatssekretariat oder die kirchlichen Gerichtshöfe.

Präfektur für wirtschaftliche Angelegenheiten / © Romano Siciliani (KNA)
Präfektur für wirtschaftliche Angelegenheiten / © Romano Siciliani ( KNA )
Quelle:
KNA