Das teilte der Sächsische Ausländerbeauftragte und Vorsitzende der Härtefallkommission, Geert Mackenroth (CDU), am Donnerstag in Dresden mit. "Im Ergebnis liegen auch aufgrund der aktuellen Entscheidungen der sächsischen Verwaltungsgerichte zu dieser Sache absolute Ausschlussgründe nach der Sächsischen Härtefallkommissionsverordnung für eine Befassung vor." Einzelheiten zum Sachverhalt wolle man aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht mitteilen.
Pakistan zählt zu den Ländern mit der weltweit stärksten Christenverfolgung. Bischof Heinrich Timmerevers hatte am Montag in einem persönlichen Schreiben Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) um Aussetzung der Abschiebung gebeten. Zudem besuchte er Jahangir, der 2008 aus Pakistan nach Deutschland geflüchtet war, in der Haftanstalt.
Verheiratet und gut integriert
Am vergangenen Dienstag wurde Jahangir bei einem regulären Termin in der Ausländerbehörde Meißen durch Polizeibeamte festgenommen und in Abschiebehaft gebracht. Der 41-Jährige ist den Angaben zufolge seit November 2020 mit einer Deutschen standesamtlich verheiratet. Er gehe einer geordneten Arbeit im Gastronomiebereich nach und sei sozial gut integriert, so das Bistum.
Nach seiner Festnahme stellte Jahangir demnach über seinen Anwalt beim Verwaltungsgericht Dresden einen Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebemaßnahmen, der am Folgetag abschlägig beschieden wurde. In der Begründung erklärte das Gericht, der Betroffene habe die Möglichkeit, nach seiner Abschiebung von Pakistan aus erneut einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen.
Der Fall Jahangir war nach Auskunft Mackenroths bereits 2016 in die Härtefallkommission eingebracht worden. In der damaligen Beratung habe sich jedoch nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit gefunden, um ein Härtefallersuchen an den Sächsischen Staatsminister des Innern zu richten.