Italienische Bischöfe zu Roms neuem Corona-Dekret

Gottesdienste bleiben erlaubt

Das neue Dekret der italienischen Regierung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie betrifft nach Aussage der Bischofskonferenz nicht die Gottesdienste. Für Messen und andere Gottesdienste gälten weiterhin die im Mai erlassenen Vorschriften.

Italienische Bischöfe (Archiv) / © Photo Agency Romano Siciliani (KNA)
Italienische Bischöfe (Archiv) / © Photo Agency Romano Siciliani ( KNA )

Dies erklärte Bischofssprecher Vincenzo Corrado am Mittwochabend. Diese sehen Mindestabstände zwischen Gottesdienstteilnehmern sowie zwischen Chormitgliedern vor; Mitglieder eines Haushalts können beieinander sitzen. Brautpaare müssen während der Trauzeremonie keine Maske tragen.

Salbungen mit Chrisamöl, etwa bei Firmungen, Taufen oder Krankensalbung, werden bei jedem Firmling oder Täufling mit je einem eigenen Wattebausch oder Tuch vorgenommen. Wer die Kommunion austeilt, kann, aber muss keine Latex-Handschuhe tragen, muss sich aber zuvor die Hände desinfizieren.

Austausch zwischen Regierung und italienischer Bischofskonferenz

Wegen dieser und anderer Maßnahmen stehe die Bischofskonferenz in ständigem Austausch mit der Regierung wie mit dem technisch-wissenschaftlichen Beraterkomitee, so Corrado. Weil das neue Regierungsdekret unter anderem privat organisierte Feste in der Öffentlichkeit untersagt, egal ob in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel, gab es Fragen nach den Folgen für Gottesdienste.

Mit dem neuen, am Dienstag erlassenen Dekret reduziert die Regierung in Rom des weiteren Öffnungszeiten von Bars und Restaurants. Für private Feiern in der eigenen Wohnung sprach die Regierung die Empfehlung aus, künftig nicht mehr als sechs Gäste einzuladen, die nicht der Hausgemeinschaft angehören. Untersagt sind außerdem wieder Schulausflüge und Freizeit-Mannschaftssport.


Gottesdienstbesucherin mit Mundschutz und Rosenkranz / © Harald Oppitz (KNA)
Gottesdienstbesucherin mit Mundschutz und Rosenkranz / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA