Der Vatikan hat gesellschaftliche Wiedereingliederung als Vollzugsziel in sein Strafrecht eingefügt. Künftig können Verurteilte ein Achtel bis ein Drittel ihrer Haftstrafe erlassen bekommen, wenn sie an einem Therapie- oder Resozialisierungsprogramm teilnehmen. Die Neuerungen des Strafgesetzbuchs wurden am Dienstag veröffentlicht und treten sofort in Kraft.
Als Motiv nennt der päpstliche Erlass eine gewandelte Sensibilität. Einige Maßstäbe und Lösungen des bisherigen Strafrechts seien überholt. Papst Franziskus vertrat bei zahlreichen Anlässen die Auffassung, jeder Straftäter müsse eine Chance auf einen Neuanfang haben.
Haftverkürzung nur mit Resozialisierungsplan
Voraussetzung für eine Haftverkürzung ist neben guter Führung ein konkreter Resozialisierungsplan. Die darin vom Verurteilten übernommenen Verpflichtungen sollen auch auf eine Linderung der Tatfolgen zielen, etwa mit Ableisten gemeinnütziger Arbeit. Weitere Gesetzesänderungen betreffen Freiheitsrechte von Angeklagten sowie das Strafverfahrensrecht.
Mangels eigener Quellen fußt das Straf- und Prozessrecht des Vatikanstaats noch immer auf dem italienischen Strafrecht des 19. Jahrhunderts. Es entspricht in vielen Teilen nicht heutigen Standards.