Vatikan führt Resozialisierung ins Strafrecht ein

Haftverkürzung in Sicht

Strafgefangene des Vatikan erhalten künftig die Chance auf eine Verkürzung ihrer Haft. Voraussetzung sind gute Führung und ein Resozialisierungsplan. Eine entsprechende Gesetzesänderung tritt sofort in Kraft, bestätigte der Vatikan. 

Polizei im Vatikan / © LightField Studios (shutterstock)
Polizei im Vatikan / © LightField Studios ( shutterstock )

Der Vatikan hat gesellschaftliche Wiedereingliederung als Vollzugsziel in sein Strafrecht eingefügt. Künftig können Verurteilte ein Achtel bis ein Drittel ihrer Haftstrafe erlassen bekommen, wenn sie an einem Therapie- oder Resozialisierungsprogramm teilnehmen. Die Neuerungen des Strafgesetzbuchs wurden am Dienstag veröffentlicht und treten sofort in Kraft.

Als Motiv nennt der päpstliche Erlass eine gewandelte Sensibilität. Einige Maßstäbe und Lösungen des bisherigen Strafrechts seien überholt. Papst Franziskus vertrat bei zahlreichen Anlässen die Auffassung, jeder Straftäter müsse eine Chance auf einen Neuanfang haben.

Haftverkürzung nur mit Resozialisierungsplan

Voraussetzung für eine Haftverkürzung ist neben guter Führung ein konkreter Resozialisierungsplan. Die darin vom Verurteilten übernommenen Verpflichtungen sollen auch auf eine Linderung der Tatfolgen zielen, etwa mit Ableisten gemeinnütziger Arbeit. Weitere Gesetzesänderungen betreffen Freiheitsrechte von Angeklagten sowie das Strafverfahrensrecht.

Mangels eigener Quellen fußt das Straf- und Prozessrecht des Vatikanstaats noch immer auf dem italienischen Strafrecht des 19. Jahrhunderts. Es entspricht in vielen Teilen nicht heutigen Standards.


Papst Franziskus ist gegen Corona geimpft / © Evandro Inetti/ZUMA Wire (dpa)
Papst Franziskus ist gegen Corona geimpft / © Evandro Inetti/ZUMA Wire ( dpa )

Beginn des Gerichtsjahres im Vatikan (Archiv) / © Cristian Gennari (KNA)
Beginn des Gerichtsjahres im Vatikan (Archiv) / © Cristian Gennari ( KNA )
Quelle:
KNA