Hamburgs Erzbischof vergleicht Grundgesetz mit Fußballsport

"Diese Werte sind ein Schatz"

Die Abseits-Regel wird in der deutschen Verfassung nicht erklärt. Laut Hamburgs Erzbischof Stefan Heße gibt es zwischen Grundgesetz und Fußball aber andere inhaltliche Gemeinsamkeiten, die er anlässlich des 75. Jubiläums aufzeigt.

Stefan Heße, Erzbischof von Hamburg, am 3. August 2023 in Lissabon (Portugal) / © Julia Steinbrecht (KNA)
Stefan Heße, Erzbischof von Hamburg, am 3. August 2023 in Lissabon (Portugal) / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes an diesem Donnerstag vergleicht der Hamburger Erzbischof Stefan Heße die Verfassung und das Zusammenleben in Deutschland mit dem Fußballsport. "Was viele von uns am Fußball so begeistert, ist auch wichtig für unsere Demokratie", schrieb Heße in einem Brief an seine Gläubigen, den das Bistum am Dienstag veröffentlichte. 

Teamgeist, Rücksichtnahme und alles zu geben, das seien Kernelemente des Fußballs. Genau auf diese Grundlagen komme es auch für das Zusammenleben in Deutschland an. Das Grundgesetz war am 23. Mai 1949 verkündet worden.

Vision für das Zusammenleben und für Europa

Außerdem erklärte Heße sich in seinem Brief dankbar für die Verfassung. "Das Grundgesetz spiegelt einen zentralen Wert meines christlichen Glaubens wider: Jeder Mensch verdient, allein weil er Mensch ist, ein uneingeschränktes Ja", so Heße. Die Verfassung sei mehr als ein Gesetz. Sie gebe eine Vision für das Zusammenleben, auch für Europa.

Laut Heße sind die im Grundgesetz garantierte Achtung der Menschenwürde oder die Gleichberechtigung von Menschen keine Selbstverständlichkeit. "Diese Werte sind ein Schatz, den es zu bewahren und zu leben gilt", so der Erzbischof. Dafür seien Politik, Rechtsprechung, aber auch die Menschen in ihrem täglichen Miteinander gefordert.

Grundgesetz

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es enthält die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben und ist so Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland. In insgesamt 146 Artikeln sind die Grundrechte der deutschen Bürger, die Aufgaben von staatlichen Institutionen und andere Gesetze verankert. Das Grundgesetz begrenzt staatliche Machtausübung durch demokratische Kontrolle.

Grundgesetz / © Jens Kalaene (dpa)
Grundgesetz / © Jens Kalaene ( dpa )
Quelle:
KNA