Bauhüttenwesen als immaterielles Kulturerbe beantragt

Handwerk mit Tradition

Vertreter aus 18 Dombauhütten in fünf Ländern haben bei der Unesco die Eintragung des Bauhüttenwesens auf die internationale Liste des immateriellen Kulturerbes beantragt. Eine Delegation war dazu extra nach Paris gereist.

Steinmetz bei der Arbeit / © Harald Oppitz (KNA)
Steinmetz bei der Arbeit / © Harald Oppitz ( KNA )

Dies teilte die Kölner Dompropstei am Mittwoch mit. Die Delegation überreichte neben dem Antrag auch eine gut anderthalb Meter hohe Fiale.

Dieses reich verzierte Türmchen besteht den Angaben nach aus Werkstücken aller 18 beteiligten Bauhütten. Unter den Entsandten war auch der Kölner Dombaumeister Peter Füssenich.

Mit Entscheidung wird 2020 gerechnet

Auf nationaler Ebene ist die Anerkennung in Frankreich, Österreich und Deutschland bereits erreicht. Mit einer Entscheidung über die internationale Liste wird Ende 2020 gerechnet.

Die Liste des immateriellen Weltkulturerbes ist im Vergleich zum bekannteren, materiellen Welterbe verhältnismäßig jung. Die Unesco fördert seit 2003 auch den Erhalt von Alltagskulturen und Traditionen, Wissen und Fertigkeiten. Inzwischen sind der entsprechenden UN-Konvention mehr als 170 Staaten beigetreten.

Deutschland ist seit 2013 dabei. Auf deutscher Ebene sind aktuell 88 Kulturformen und 9 sogenannte Gute Praxisbeispiele als immaterielles Kulturerbe anerkannt, darunter die deutsche Brotkultur, die schwäbisch-alemannische Fasnet und die Falknerei.


Peter Füssenich, Kölner Dombaumeister / © Opitz (KNA)
Peter Füssenich, Kölner Dombaumeister / © Opitz ( KNA )
Quelle:
KNA