Demnach darf der Geistliche zwei Jahre lang weder in Gottesdiensten noch in der Seelsorge tätig werden.
Mutmaßliche Taten in den 1980er Jahren
Der Priester war laut Bistum bereits seit Dezember 2019 beurlaubt, nachdem eine Frau angegeben hatte, im Alter von 16 bis 18 Jahren sexualisierte Gewalt durch ihn erlitten zu haben. Die mutmaßlichen Taten sollen sich Anfang der 1980er-Jahre ereignet haben. Darüber hinaus waren Ende August 2020 von einer weiteren Frau zusätzliche Hinweise auf ein mögliches grenzverletzendes Verhalten des Priesters gegenüber volljährigen Personen eingegangen.
Interne Untersuchungen seien zu dem Schluss gekommen, dass diese Meldungen nach dem Kirchenrecht nicht justiziabel seien, so das Bistum weiter. Die Betroffenen hätten zu den genannten Tatzeitpunkten bereits das im Kirchenrecht vorgesehen Schutzalter von 16 Jahren überschritten.
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gemeldet
Wie ein Bistumssprecher auf Nachfrage sagte, wurden die Vorwürfe von 2020 nicht an die Staatsanwaltschaft gemeldet. Es gehe dabei nicht um sexualisierte Gewalt und die Betroffenen seien zum Tatzeitpunkt volljährig gewesen, begründete er. Der 2019 erhobene Vorwurf sei dagegen an die zuständige Ermittlungsbehörde weitergegeben worden.
Das nun verhängte Gottesdienst- und Seelsorgeverbot für den beschuldigten Priester wird nach Angaben des Sprechers von der Personalabteilung des Bistums kontrolliert. Nach zwei Jahren werde die Situation überprüft und über das weitere Vorgehen entschieden.