domradio.de: Was ist denn alarmierend an so einem Test?
Hubert Hüppe (CDU-Bundestagsabgeordneter mit den Themenschwerpunkten Behindertenpolitik und Bioethik): Er ist aus meiner Sicht eigentlich gar nicht zulässig. Es geht bei diesem Test um reine Selektion und nicht um medizinische Versorgung oder Therapie. Der Test dient ja nur dazu, herauszufinden, ob das ungeborene Kind eine Trisomie hat.
In den allermeisten Fällen ist klar, wenn dies festgestellt wird, dass dieses Kind nicht zur Welt kommen wird, sondern vorgeburtlich getötet wird. Das ist nach der UN-Behindertenrechtskonvention unzulässig. Im Artikel 10 steht nämlich, dass jeder Mensch mit Behinderung ein Recht auf Leben hat. Es ist auch nach unserem Gen-Diagnostikgesetz unzulässig. Darin heißt es, dass nur genetische Tests möglich sind, wenn sie einen therapeutischen oder medizinischen Nutzen haben.
domradio.de: Wie ist das bei diesem Test?
Hüppe: Bei diesem Test gibt es keinen medizinischen Nutzen, denn das Down-Syndrom kann man nicht heilen und da kann man auch vorgeburtlich nichts therapieren. Also macht dieser Test nur Sinn, wenn man auch erwägt, das Kind vorgeburtlich im Mutterleib zu töten. Das ist moralisch nicht einwandfrei und schon gar nicht durch die Kassen zu finanzieren.
domradio.de: Den Test gibt es ja schon längst. Wenn er demnächst von den Krankenkassen übernommen werden sollte, was würde das für Eltern möglicherweise bedeuten?
Hüppe: Es würde bedeuten, dass der Druck zunimmt, auch tatsächlich zu testen. Es ist ja inzwischen so, dass gesellschaftlich schon gesagt wird, man sei im Grunde selber schuld, wenn man ein behindertes Kind bekommt. Man hätte das vorher ja testen lassen können. Oder auch nach dem Motto: "Du brauchst doch nur zwei Tropfen geben, die werden getestet und wenn du das nicht tust bist du unverantwortlich und fällst mit deinen Kindern der Gesellschaft zur Last."
domradio.de: Es werden ja auch die Risiken im Vergleich zu anderen Untersuchungen wie einer Fruchtwasseruntersuchung oder Biopsie der Plazenta diskutiert. Ist das ein guter Weg?
Hüppe: Ich bin insofern ganz froh, dass darüber gesprochen wird, wie viele ungeborene Kinder eigentlich dadurch sterben müssen, dass wir jetzt schon diese vorgeburtlichen Tests wie beispielsweise den Fruchtwassertest haben.
domradio.de: Fruchtwasseruntersuchungen sind riskant, weil es zu einer Fehlgeburt kommen kann…
Hüppe: Genau. Dabei stirbt das Kind nicht, weil eine Behinderung festgestellt wird, sondern weil die Methode immer noch gefährlich ist. Jeder, der eine solche Untersuchung macht, riskiert, dass sein ungeborenes Kind - behindert oder nicht-behindert - allein durch die Untersuchung selber stirbt.
domradio.de: Jetzt ist es ja so, dass bei diesem Blut-Test nicht direkt in den Körper eingegriffen wird. Mit dem Bluttest könnte die Zahl von invasiven Eingriffen und der damit einhergehenden Komplikationen verringert werden, heißt es in dem entsprechenden Antrag. Ist das nicht positiv?
Hüppe: Jetzt wird aber suggeriert, dass es nun einen völlig ungefährlichen Test gebe, bei dem man ein paar Tröpfchen Blut hergeben muss, mit dem man feststellen kann, ob das Kind Trisomie hat. Man kann im Übrigen auch feststellen, ob das Kind Turner-Syndrom hat oder welches Geschlecht dieses Kind hat. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann man noch vieles mehr feststellen kann. Die Menschen, die mit Turner-Syndrom geboren werden, kriegen heute häufig sogar noch nicht mal einen Behindertenausweis. Es wird also immer mehr zur Selektion führen, weit über die Trisomie hinaus.
domradio.de: Um speziell das Risiko eines Down-Syndroms abzuklären, gab es bislang eine Ultraschalluntersuchung in der 20. Schwangerschaftswoche und bei Verdacht auf Trisomie 21 eine weitere invasive Untersuchung. Diese zweite Untersuchung ist für den Fötus gefährlich. In einem von 200 Fällen kommt es zu einer Schädigung des ungeborenen Kindes. Das kann doch dann durch den Bluttest wegfallen?
Hüppe: Es wird trotzdem immer wieder empfohlen, selbst wenn man diesen Test gemacht hat und festgestellt wurde, dass das Kind Down-Syndrom hat, dass man dann noch eine Pränataldiagnostik macht. Das ist komisch, weil alle behaupten, dass wir eigentlich keine legale Abtreibung bei Behinderung haben, sondern wir ursprünglich laut Gesetz nur eine legale Abtreibung durchführen können, wenn für die Mutter eine gesundheitliche Gefahr besteht, die auf andere Weise nichtabgewendet werden kann. Ein Kind mit Down-Syndrom bedeutet nicht sofort, dass damit auch die Gesundheit der Frau beeinträchtigt wird.
domradio.de: Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger, der auch lange Mitglied des Ethikrats war, warnt vor einer Veränderung der Gesellschaft. Wie sehen Sie das?
Hüppe: Die Veränderung der Gesellschaft haben wir ja schon. Die haben wir auch schon durch die anderen Methoden - die ich für genauso für falsch halte. Denn das Recht sagt, es darf nur dann einen Test geben, wenn es einen medizinischen Nutzen hat. Es gibt ganz selten eine Behinderung, die man pränatal also auch schon positiv beeinflussen kann, oder wo sie die Geburt so einleiten können. Das wird zum Beispiel bei Spina bifida - auch bekannt unter offener Rücken - gemacht, bei der man das bei der Geburt so einleiten kann, dass die Schädigung möglichst gering ist. Alles andere ist meiner Meinung rechtlich nicht zulässig. Ich wundere mich schon über den gemeinsamen Bundesausschuss, dass er das einfach ignoriert. Und das ist ja auch sehr verdächtig, dass das mal eben klammheimlich in der Sommerpause gemacht wird. Denn eigentlich hatte man vorher angekündigt, dass man das noch wissenschaftlich überprüfen will.
domradio.de: Wie sicher ist denn der Test?
Hüppe: Es gibt immer noch eine Fehlerquote. Wenn man sich nur auf diesen Test verlässt, kann man davon ausgehen, dass auch viele nichtbehinderte Kinder getötet werden, was genauso schlimm ist, wie behinderte Kinder zu töten.
domradio.de: Wie wahrscheinlich ist es, dass das Verfahren durchkommt?
Hüppe: Wir müssen gucken, wer das entscheidet. Das sind die Ärzte, die damit auch ein Geschäft machen können und es sind die Krankenkassen, die sagen, für uns ist das nicht schlecht, wenn behinderte Menschen nicht zu Welt kommen. Denn dann sparen wir Kosten. Dieses Verfahren sagt ja, es geht um Wirtschaftlichkeit. Es wird dann wirtschaftlich berechnet, wie teuer sind wohl Menschen mit Behinderung. Dieser Test kostet ein paar Hundert Euro. Ich kenne ganz viele Menschen mit Spina bifida, die unter Inkontinenz leiden und eine Windel-Versorgung brauchen. Sie müssen um jede Windel kämpfen, dass sie die von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Da zahlt die Krankenkasse nur die nötigste Versorgung. Bei dem Bluttest ist man im Gegensatz dazu ganz freigiebig. Das hat natürlich wirtschaftliche Gründe, weil man hofft, dass zukünftig wenig Menschen mit Down-Syndrom zur Welt kommen.
Das Interview führte Hilde Regeniter