Schweizer stimmen über Präimplantationsdiagnostik ab

Zweite Hürde für Fortpflanzungsmedizingesetz

Die Schweizer haben am Sonntag bei einem Referendum für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) entschieden. Befürworter und Gegner lieferten sich einen emotionalen Schlagabtausch.

Autor/in:
Inga Kilian
Forschung an einer menschlichen Einzelle / © Ralf Hirschberger (dpa)
Forschung an einer menschlichen Einzelle / © Ralf Hirschberger ( dpa )

Die Schweizer haben bei einem Referendum für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) entschieden. Laut aktuellen Hochrechnungen stimmten am Sonntag 61 Prozent der Wähler dafür, dass unter bestimmten Bedingungen Gentests an künstlich befruchteten Embryonen vorgenommen werden dürfen, bevor diese in die Gebärmutter einer Frau eingesetzt werden.

Demnach dürfen künftig Paare mit einer schweren Erbkrankheit und Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, PID in Anspruch nehmen. Letztere könnten Embryonen vor der Einsetzung in den Mutterleib auf Chromosomenstörungen wie etwa das Down-Syndrom untersuchen lassen.

Das Gesetz erlaubt, dass zwölf Embryonen pro Behandlungszyklus statt wie bislang drei erzeugt werden. Sie können auch für eine spätere Behandlung eingefroren werden. Die Herstellung von Embryonen für Stammzellen oder Anwendungen wie die Bestimmung des Geschlechts bleibt verboten.

Schweizer Bischöfe: "ethisch sehr problematische Aspekte"

Die Schweizer Bischöfe kritisierten im Vorfeld, die Gesetzesänderung beinhalte "ethisch sehr problematische Aspekte" und stehe im Widerspruch zur Würde des Menschen. Die Neuregelung könne zu einem "generellen Screening" aller Embryonen führen, die sich außerhalb des Mutterleibes befänden. Dadurch drohe "eine enorme Erhöhung der Anzahl der sogenannten 'überzähligen Embryonen'". Zudem werde festgelegt, "dass eine genetische Krankheit wie Trisomie 21 eine Selektion rechtfertigt".

Das überparteiliche Komitee "Nein zu diesem Fortpflanzungsmedizingesetz" als Urheberin des Referendums warnte vor einer Diskriminierung von Behinderten und einer "schleichenden Entsolidarisierung" der Gesellschaft. Ähnlich äußerten sich Behindertenorganisationen.

Gesetz verringere die Risiken für Frau und Kind

Für die Befürworter des Gesetzes steht hingegen die Optimierung der Fortpflanzungsmedizin im Vordergrund. Das Gesetz verringere die Risiken für Frau und Kind bei der Anwendung künstlicher Befruchtung, betonte etwa der Reproduktionsmediziner Bruno Imthurn, in der "Neuen Zürcher Zeitung". Durch das neue Gesetz könnten Mehrlingsschwangerschaften, zu denen es wegen des bisherigen Einpflanzungszwangs häufig komme, sowie Schwangerschaftsabbrüche verhindert werden. Ähnlich argumentiert das überparteiliche Komitee "Nochmals Ja zum Fortpflanzungsmedizingesetz".

Die Meinungen unter den Schweizern gehen deutlich auseinander. In einer Umfrage der Mediengruppe Tamedia sprachen sich 55 Prozent von rund 17.000 Befragten für das neue Gesetz aus, 34 Prozent dagegen. Auch die politischen Lager sind gespalten. Das Ergebnis scheint somit bis zuletzt weitgehend offen.


Quelle:
KNA