DOMRADIO.DE: Der vatikanische Buß-Gerichtshof hat in einer offiziellen Note betont: Keine Regierung und kein Gesetz können das Sakrament der Beichte entweihen. Damit hat der Vatikan die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses noch einmal bekräftigt. Was halten Sie davon?
Dominikus Schwaderlapp (Kölner Weihbischof ): Es ist richtig, gut und notwendig, das Beichtgeheimnis nochmals zu betonen. Die Beichte ist ja nicht irgendein Gespräch zwischen einem Seelsorger und jemandem, der ein Anliegen hat. Es geht um die unmittelbare Beziehung zu Gott, um die Versöhnung mit Jesus Christus. Das ist etwas ganz Persönliches, wo Gott selbst handelt und der Priester Christus nur die Stimme leiht. Deshalb hat der Priester hier eine ganz untergeordnete Aufgabe. Es geht eben um diese direkte Beziehung und da hat kein anderer Mensch etwas verloren.
DOMRADIO.DE: Aber sollte es nicht eine Art Sonderregelungen geben, wenn jemand von einer Straftat berichtet - wie etwa von sexuellem Missbrauch oder Mord?
Schwaderlapp: Nein, es geht hier um die Versöhnung eines Menschen - der sieht, dass er etwas falsch gemacht hat - mit Gott. Er bereut, er möchte sich bessern und das möchte er Gott sagen. Und damit das für den Menschen auch hörbar wird, gibt es das Sakrament der Buße, indem Christus einem Menschen, einem Priester, sozusagen seine Stimme leiht, damit er durch ihn handeln kann. Es geht um das, was der Apostel Paulus schon gesagt hat: Lasst euch mit Gott versöhnen.
Hier geht es nicht um Aufarbeitung von Verbrechen. Hier geht es nicht um eine weltliche Gerechtigkeit und Gerichtsbarkeit. Hier geht es um Gottes Gerechtigkeit und Barmherzigkeit. Das ist eine völlig andere Dimension. Wäre das Beichtgeheimnis nicht da, dann würde man sich schwer tun oder sich gar nicht in dieses Sakrament begeben. Und die Beichte kann ja auch der Weg sein für weitere Schritte, die nachher auch zu einer öffentlichen Aufarbeitung führen. Aber nochmal: Das sind ganz andere Schritte.
DOMRADIO.DE: Vonseiten des vatikanischen Gerichts heißt es, das Beichtgeheimnis sei eben nicht mit dem Berufsgeheimnis etwa von Medizinern oder Anwälten vergleichbar. Warum nicht?
Schwaderlapp: Das Berufsgeheimnis ist ja Schutz einer Berufsgruppe, damit Persönlichkeitsrechte gewahrt werden und diese nicht in die Öffentlichkeit dringen. In der Beichte geht es nicht um Persönlichkeitsrechte. Hier geht es um Religion. Es ist ein Akt der Religionsfreiheit, der hier gewahrt wird. Es ist meine Freiheit, als Christ beichten zu gehen und meine Freiheit als Priester, dass ich glaube, dass in diesem Sakrament Jesus Christus selbst wirkt und ich nicht befugt bin, das einem anderen zu sagen. Hier geht es nicht um einen menschlichen, sondern um einen göttlichen Bereich - um Religionsfreiheit. Und die ist nun ein hohes Gut, das in allen freien Demokratien dieser Welt geachtet wird oder geachtet werden sollte.
DOMRADIO.DE: In der Note des Gerichtshofes heißt es: Jede politische oder gesetzliche Initiative gegen die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses wäre eine Verletzung der Religionsfreiheit sowie der Gewissensfreiheit des Beichtvaters. Können Sie diese Loyalität gegenüber dem Beichtenden erklären?
Schwaderlapp: Nochmal, es geht nicht um meine Beziehung als Priester zum Beichtenden. Der Beichtende hat eine Beziehung zu Gott. Ich bin lediglich Dolmetscher. Damit ist meine Rolle, meine Aufgabe auch beendet. Es geht hier um eine Loyalität gegenüber Gott.
Das Gespräch führte Carsten Döpp.