Im Bistum Hildesheim gilt neues Arbeitsrecht ab Januar

Neuordnung ab kommendem Jahr

Im Bistum Hildesheim gilt das neue kirchliche Arbeitsrecht ab kommendem Jahr. Wie die Diözese mitteilte, wird Bischof Heiner Wilmer die reformierte Grundordnung zum 1. Januar 2023 in Kraft setzen.

Symbolbild Kirchliches Arbeitsrecht / © Julia Steinbrecht (KNA)
Symbolbild Kirchliches Arbeitsrecht / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Danach müssen Kirchenmitarbeitende in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft nicht mehr mit einer Kündigung rechnen.

Umsetzung obliegt den Ortsbischöfen

Die deutschen Bischöfe hatten das Arbeitsrecht Ende November beschlossen. Es betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die in der katholischen Kirche oder bei der Caritas tätig sind.

Bischof Heiner Wilmer bei einer Rede / © Michael Matthey (dpa)
Bischof Heiner Wilmer bei einer Rede / © Michael Matthey ( dpa )

Die Neufassung ist zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Umsetzen muss sie jeder einzelne Ortsbischof, um Rechtswirksamkeit zu entfalten.

Wichtige Daten zum kirchlichen Arbeitsrecht

Das eigenständige Arbeitsrecht der Kirchen ist in den vergangenen Jahren von verschiedenen Seiten massiv unter Druck geraten. Jetzt planen die katholischen Bischöfe erneut eine Reform, nach der die private Lebensgestaltung, das Beziehungsleben und die Intimsphäre der Beschäftigten keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten sollen. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) nennt wichtige Daten und Fakten.

Das kirchliche Arbeitsrecht steht vor Veränderungen  (shutterstock)
Das kirchliche Arbeitsrecht steht vor Veränderungen / ( shutterstock )
Quelle:
KNA