Neues Arbeitsrecht gilt im Erzbistum Paderborn vorläufig

Neuer Erzbischof entscheidet final

Das neue Arbeitsrecht der katholischen Kirche in Deutschland wird im Erzbistum Paderborn ab Januar zunächst vorläufig angewendet. Dies gilt solange, bis ein neuer Erzbischof abschließend über die Umsetzung entschieden hat.

Das Kirchliche Arbeitsrecht in einer Broschüre / © Julia Steinbrecht (KNA)
Das Kirchliche Arbeitsrecht in einer Broschüre / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Das teilte Übergangsverwalter Michael Bredeck mit. Seit dem altersbedingten Rücktritt von Erzbischof Hans-Josef Becker am 1. Oktober ist der Erzbischöfliche Stuhl vakant.

Michael Bredeck, Diözesanadministrator im Erzbistum Paderborn / © Riccardo De Luca (KNA)
Michael Bredeck, Diözesanadministrator im Erzbistum Paderborn / © Riccardo De Luca ( KNA )

Das Ende November von den deutschen Bischöfen beschlossene Arbeitsrecht sieht unter anderem vor, dass Kirchenmitarbeitende in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft nicht mehr mit einer Kündigung rechnen müssen.

Umsetzen kann jeder Ortsbischof

Das betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die in der katholischen Kirche oder bei der Caritas tätig sind. Die Neufassung ist zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Umsetzen muss sie jeder einzelne Ortsbischof, um Rechtswirksamkeit zu entfalten.

Neben der Verwaltungsleiterin einer Kirchengemeinde liegt das kirchliche Arbeitsrecht / © Harald Oppitz (KNA)
Neben der Verwaltungsleiterin einer Kirchengemeinde liegt das kirchliche Arbeitsrecht / © Harald Oppitz ( KNA )

Laut Bredeck entsprechen die Regelungen der geänderten Grundordnung im Wesentlichen der im Erzbistum Paderborn bereits geltenden Rechtspraxis. Es sei notwendig, für die Zeit der Vakanz des Erzbischöflichen Stuhles Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Wichtige Daten zum kirchlichen Arbeitsrecht

Das eigenständige Arbeitsrecht der Kirchen ist in den vergangenen Jahren von verschiedenen Seiten massiv unter Druck geraten. Jetzt planen die katholischen Bischöfe erneut eine Reform, nach der die private Lebensgestaltung, das Beziehungsleben und die Intimsphäre der Beschäftigten keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten sollen. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) nennt wichtige Daten und Fakten.

Das kirchliche Arbeitsrecht steht vor Veränderungen  (shutterstock)
Das kirchliche Arbeitsrecht steht vor Veränderungen / ( shutterstock )
Quelle:
KNA