Initiative #OutInChurch organisiert sich als Verein

"Ein wichtiger Schritt"

Die Initiative #OutInChurch für queere Menschen in der katholischen Kirche stellt sich ein Jahr nach ihrem Start neu auf. Am vergangenen Wochenende beschlossen mehr als 100 Mitwirkende in Köln die Gründung eines Vereins.

Initiative "#OutInChurch" mit Bischöfen (Archivbild) / © Ingo Brüggenjürgen (DR)
Initiative "#OutInChurch" mit Bischöfen (Archivbild) / © Ingo Brüggenjürgen ( DR )

Dies sei ein wichtiger Schritt, um das gemeinsame Netzwerk zu stärken und die Weiterarbeit für eine angst- und diskriminierungsfreie Kirche zu organisieren, teilte die Initiative am Montag mit.

#OutInChurch ist nach eigenen Angaben eine Initiative von rund 500 LSBTIQA+-Menschen, die hauptberuflich oder ehrenamtlich in der katholischen Kirche tätig sind.

Seit einem Jahr aktiv

Die Initiative ging Ende Januar 2022 mit einem kollektiven Coming-out und einem Manifest an die Öffentlichkeit. In der begleitenden ARD-Doku "Wie Gott uns schuf" wurden über 100 Mitwirkende vorgestellt. Die Abkürzung LSBTIQA+ steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans Personen, inter Personen, queere Personen, asexuelle Personen und andere Geschlechter und/oder Sexualitäten jenseits der heterosexuellen Norm.

Die Gründungsmitglieder beschlossen eine Satzung und wählten einen aus sieben Personen bestehenden Vorstand, wie es hieß. Dazu gehören Eva Dreier (Paderborn), Jens Ehebrecht-Zumsande (Hamburg), Miki Herrlein (Freiburg), Burkhard Hose (Würzburg), Ramona Kielblock (Köln), Raphaela Soden (Freiburg) sowie Gunda Werner (Bochum).

#OutInChurch

Es ist eine große konzertierte Aktion: Auf einer Internetseite und im Rahmen einer Fernsehdokumentation haben sich 125 Menschen in der katholischen Kirche geoutet. Sie alle sind haupt- oder ehrenamtlich in der Kirche tätig und zugleich Teil der queeren Community, wie die Initiative "#OutInChurch - für eine Kirche ohne Angst" mitteilte. Die Initiative fordert unter anderem, das kirchliche Arbeitsrecht so zu ändern, "dass ein Leben entsprechend der eigenen sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität" nicht zur Kündigung führe. (KNA, 24.1.2022)

 © Julia Steinbrecht (KNA)
© Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
KNA