Das israelische Parlament stimmte am Mittwoch mit 51 Ja-Stimmen bei 49 Gegenstimmen in einer Vorablesung für einen entsprechenden Gesetzentwurf, wie israelische Medien berichteten. Bis zu seiner endgültigen Verabschiedung muss die Knesset dem Entwurf in drei weiteren Lesungen zustimmen. Vor der Abstimmung hatte Ministerpräsident Benjamin Netanjahu in seiner Koalition zur Unterstützung des Vorstoßes aufgerufen.
Einfache Mehrheit der Militärrichter soll reichen
Nach dem Gesetzentwurf sollen demnach künftig wegen Mordes verurteilte Terroristen zum Tode verurteilt werden können, wenn eine einfache Mehrheit der Militärrichter zustimmt. Nach geltendem Militärgesetz kann die Todesstrafe erst bei Einstimmigkeit der Militärrichter verhängt werden. Ferner sollen auch für Strafgerichte dieselben Voraussetzungen zur Verhängung der Todesstrafe gelten.
Israel hat die Todesstrafe für gewöhnliche Straftaten und in Friedenszeiten 1954 abgeschafft. In Kriegszeiten, in Fällen von Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie gegen das jüdische Volk ist die Todesstrafe weiterhin zugelassen. 1962 wurde der Holocaust-Organisator Adolf Eichmann wegen "Verbrechen gegen das jüdische Volk" hingerichtet. Es war die erste und einzige Hinrichtung in der Geschichte des Staates Israels.