Die Abgeordnetenkammer verabschiedete am Mittwoch in Rom mit großer Mehrheit ein entsprechendes Gesetz. 369 Parlamentarier stimmten für den Entwurf, der sich weitgehend am deutschen Modell orientiert. 193 stimmten dagegen, zwei enthielten sich.
Der Gesetz war bereits im Februar vom Senat gebilligt worden. Homosexuelle Paare dürfen sich demnach in Italien künftig von einem Beamten trauen lassen. Vor Gericht, vom Finanzamt, im Krankenhaus sowie im Todesfall werden sie wie Eheleute behandelt. Auch der Name des Partners darf übernommen werden. Das im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Adoptionsrecht wurde nach parteiübergreifendem Widerstand gestrichen.
Kritik der Kirche
Italien war bislang das einzige Land in Westeuropa, in dem gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich nicht anerkannt sind. Dafür war es im vergangenen Sommer vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gerügt worden.
Die katholische Bischofskonferenz äußerte am Mittwoch erneut scharfe Kritik: Das Gesetz setze falsche Prioritäten; nötig sei eine Politik, die aus Vater, Mutter und Kind bestehenden Familien mehr Aufmerksamkeit schenke, sagte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Bischof Nunzio Galantino.