An diesem Tag hatte er getwittert: "Das Jahr endet mit einem Knall." Zugleich kritisierte er: "Und da Ferienzeit ist, läuft die Einspruchsfrist, ohne dass ich meinen Anwalt konsultieren kann. Man könnte meinen, das sei Absicht."
Am Montag tat der Ordensmann über den Kurznachrichtendienst Twitter kund, er erwäge einen Einspruch. Der Strafbefehl setze sich nirgends mit seinem Hauptargument, dem auch im Strafgesetzbuch geregelten "rechtfertigenden Notstand", auseinander.
Vor Zunahme von "Klimaflüchtligen" gewarnt
Dabei könne er sehr gut begründen, warum andere Mittel, die er seit langem anwende, nicht in der Lage seien, heraufziehende Gefahren abzuwenden.
In diesem Zusammenhang verweist der Jesuit auf das Kapitel "Ökologische Katastrophen und Niedergang" in seinem Buch mit dem Titel "Globalisierung, illegale Migration, Armutsbekämpfung". Schon 2009 habe er darin vor einer Zunahme an "Klimaflüchtlingen" gewarnt.