"VIel Lärm um nichts": Dieser Titel eines Shakespeare-Stücks kommt in den Sinn, wenn man die Ergebnisse des "Flüchtlingsgipfels", den der Bundeskanzler mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer in der vergangenen Nacht zelebriert hat, genauer in den Blick nimmt. Schon vor dem eigentlichen "Gipfel"-Termin wurde wochenlang über eine vermeintliche Flüchtlingskrise diskutiert, und die wildesten Vorschläge wurden in die Welt gesetzt – bis hin zu "Asylzentren" in Nordafrika. Der Ertrag: Kein einziges reales Problem wurde auch nur annähernd gelöst.
Es ist nicht von der Hand zu weisen: Bundesländer und manche (längst nicht alle!) Kommunen stoßen bei der Unterbringung und Versorgung schutzsuchender Menschen an ihre Kapazitätsgrenzen. Nach Angaben des zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben von Januar bis September 2023 insgesamt 233.744 Personen erstmals einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Gegenüber demselben Zeitraum 2022 bedeutet dies einen Anstieg um 73,3 Prozent. Allerdings liegen diese Zahlen noch weit unter jenen der Jahre 2014 und 2015.
Flucht vor Gewalt und Krieg
Zu den "Top Five" der Herkunftsländer gehören Afghanistan, Syrien, der Irak und der Iran – alles Länder, in denen Verfolgung, Gewalt und Krieg an der Tagesordnung sind. Wer in der aktuellen Diskussion von einem "Missbrauch des Asylrechts" spricht, kennt offenbar nicht diese Tatsachen oder will sie nicht zur Kenntnis nehmen. In dem weiteren Herkunftsland der "Top-Five", Georgien, müssen Menschen vor allem wegen ihrer sexuellen Identität schwere Menschenrechtsverletzungen befürchten oder verlassen das Land, um ihren Kindern eine Zukunft in Sicherheit zu ermöglichen.
Noch einmal: Dass die große Zahl dieser Schutzsuchenden Verwaltung und Sozialdienste vor Probleme stellt, ist unbestritten. Zumal noch die etwa eine Million Menschen mitzurechnen sind, die vor dem anhaltenden Krieg in der Ukraine fliehen müssen – meistens Frauen und Kinder.
Unterbringung als Hauptproblem
Das drängendste Problem ist sicherlich die Unterbringung: Hier haben nach 2016 Länder und Kommunen die gerade erst geschaffenen Kapazitäten wieder massiv abgebaut und stehen nun vor der Herausforderung, sie binnen kürzester Zeit wieder "hochzufahren". Dabei können ihnen die diskutierten Änderungen des Baurechts zumindest kurzfristig helfen. Bund und Länder müssen jedoch darüber hinaus besonders den finanzschwächeren Kommunen mit Geld unter die Arme greifen.
Ein Ergebnis des "Flüchtlingsgipfels" ist nun, dass die Länder und Kommunen für die Kosten der Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge zusätzlich zu den für 2024 bereits zugesagten 1,25 Milliarden Euro noch eine jährliche Pro-Kopf-Pauschale von 7.500 Euro erhalten. Das ist schön. Es wäre aber notwendig, darüber hinaus allen Kommunen zu ermöglichen, Kapazitäten vorzuhalten, auch wenn sie gerade nicht genutzt werden, um nicht bei der nächsten "Krise" wieder vor demselben Problem zu stehen.
Nichts neues bei Kitas und Schulen
Weitere Herausforderungen stellen sich bei Kita- und Schulbesuch. Hier wird es wahrscheinlich keine kurzfristigen Lösungen geben können. Die Behörden sollten jedoch gerade hier verstärkt mit den Kirchen und Wohlfahrtsverbänden, aber auch mit kleineren Hilfsorganisationen und ehrenamtlichen Gruppen zusammenarbeiten, um eine bestmögliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen zu organisieren. Hierzu haben sich die Regierungschefs von Bund und Ländern jedoch ausgeschwiegen.
In diesem Zusammenhang steht auch der Spracherwerb: Wenn Menschen in Deutschland schnell Fuß fassen und selbständig ihr Leben organisieren können sollen, dann bedarf es dreier Dinge: Deutschkurse, Deutschkurse und nochmal Deutschkurse. Und zwar von Anfang an und nicht erst nach einer völlig sinnlosen Wartezeit. Auch hierfür ist ein großes ehrenamtliches Engagement von Nöten, für das die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen.
Wer aber hierzu konkrete Aussagen in den Vereinbarungen aus der letzten Nacht sucht, wird enttäuscht. Stattdessen sollen die Sozialleistungen für Asylsuchende gekürzt und wieder einmal zu einem großen Teil auf Sachleistungen umgestellt werden. Jeder, der in der Flüchtlingsarbeit steht, weiß, dass damit nur neue Probleme geschaffen werden. Gekürzte Hilfe bedeutet mehr Not, mehr Auseinandersetzungen zwischen den Behörden und den Betroffenen. Mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach staatliche Hilfen den tatsächlichen Bedarfen der Menschen entsprechen müssen und nicht nach rein migrationspolitischen Erwägungen festgelegt werden dürfen, ist dies schon gar nicht vereinbar.
Diejenigen, die bereits in Deutschland eine rechtlich gesicherte Bleibeperspektive haben, wollen Bund und Länder zügiger in Arbeit bringen. Das sehen sie als besten Weg "für mehr Akzeptanz und schnellere Integration" und verweisen auch auf den Arbeitskräftemangel. Wieso aber Menschen, die noch im Asylverfahren sind oder nur über eine Duldung verfügen, hiervon ausgenommen werden, ist nicht verständlich. Aus der alltäglichen Beratungspraxis wissen wir: Die Menschen wollen arbeiten, wollen nicht von staatlicher Hilfe abhängig sein, sondern auf eigenen Füßen stehen. Sie wollen ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen, was Wirtschaft und Gesellschaft – und der Steuerkasse – guttun würde. Dass man die Menschen hieran hindert, ist einfach nur dumm.
Über-Bürokratisierung
Ein großes Problem, über das kaum gesprochen wird, ist die unerträgliche Über-Bürokratisierung des Ausländerrechts. Wenn die Gesetze immer komplizierter und damit selbst für Fachleute kaum noch durchschaubar werden, darf man sich über die Länge der behördlichen (und gerichtlichen) Verfahren nicht wundern. Hier gilt es, den Ausländerbehörden mehr Spielraum für Entscheidungen zugunsten der antragstellenden Menschen zu verschaffen – einschließlich der Möglichkeit, Fristen so zu setzen, dass die Menschen nicht alle Nase lang erneut vorsprechen müssen. Eine Folge des Treffens von Scholz mit seinen Länderkollegen wird aber das Gegenteil sein: Noch mehr Bürokratie, noch kompliziertere Regelungen.
Die absurde Idee von Asylzentren etwa in Nordafrika wurde nicht etwa verworfen, sondern im Gegenteil aufgenommen: Die Bundesregierung will prüfen, ob die Schutzbedürftigkeit von Flüchtlingen künftig auch in Transit- oder Drittstaaten festgestellt werden kann. Dabei sollen die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention geachtet werden. Wie das in der Praxis funktionieren soll, weiß kein Mensch.
Verfahren in drei Monaten
In Deutschland sollen die Asylverfahren beschleunigt werden: Kommen Schutzsuchende aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von unter fünf Prozent, sollen die behördlichen und anschließenden gerichtlichen Verfahren jeweils nicht länger als drei Monate dauern. Bei Menschen aus anderen Staaten sollen die Verfahren nach jeweils sechs Monaten abgeschlossen sein. In manchen Bundesländern liegt die tatsächliche Verfahrensdauer derzeit bei etwa drei Jahren. Die Beschleunigung lässt sich daher nur mit einer massiven Aufstockung des Personals bei Behörden und Gerichten erreichen – nur, woher soll dieses Personal kommen? Oder die Entscheidungen über Asylanträge werden inhaltlich noch schlechter, als sie zum Teil ohnehin schon sind.
Der Familiennachzug wird nicht ausgeweitet, wie es der Ampel-Koalitionsvertrag eigentlich vorsah. Über die große Enttäuschung bei vielen Menschen, die gehofft hatten, bald ihre Lieben in die Arme schließen zu können, will man lieber gar nicht nachdenken.
Im Titel dieses Beitrags hätte man auch Horaz zitieren können: Die Berge kreißten, und ein lächerliches Mäuschen wurde geboren. Weil man die wirklichen Probleme nicht angehen wollte, wurden beim "Flüchtlingsgipfel" am 6. und 7. November nur Scheinlösungen produziert. Schlimmer noch: Die Lage von Schutzsuchenden wird noch schlechter werden. Die Arbeit an tragfähigen Lösungen für die realen Probleme muss deshalb weitergehen – im Interesse der Menschen und unserer Gesellschaft.
Über den Autor: Stefan Keßler ist der stellvertretende Direktor des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes Deutschland. Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst (Jesuit Refugee Service, JRS) ist eine internationale katholische Organisation, die 1980 angesichts der Not vietnamesischer Bootsflüchtlinge durch die Gesellschaft Jesu gegründet worden ist. Nach dem Selbstverständnis des Jesuitenordens gehört die Förderung der Gerechtigkeit notwendig zum Dienst am Glauben. Entsprechend diesem Auftrag begleitet der JRS Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten, unterstützt sie und setzt sich mit ihnen gemeinsam für ihre Rechte ein – unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit. Weltweit ist der JRS in mehr als 50 Ländern tätig. In Deutschland setzt er sich seit 1995 für Flüchtlinge ein, besonders für Menschen in der Abschiebungshaft, Flüchtlinge im Kirchenasyl, „Geduldete“ und Menschen ohne Aufenthaltsstatus. Schwerpunkte seiner Arbeit sind Seelsorge, Rechtshilfe und politische Fürsprache sowie die Förderung der Integration und der Partizipation an politischen und sozialen Entscheidungsprozessen. Zentrale Werte des JRS sind Mitgefühl, Hoffnung, Würde, Solidarität, Gastfreundschaft, Gerechtigkeit und Teilhabe. Mehr finden Sie unter www.jrs-germany.org.