Jesuiten-Flüchtlingsdienst verteidigt Kirchenasyl

Bekenntnis zu humanitärem Rechtsstaat

Das Kirchenasyl sei ein Bekenntnis zum humanitären Rechtsstaat seitens der Kirchen. Die Fristverlängerung bei der Rückführung der sogenannten "Dublin-Fälle" von sechs auf 18 Monate will der Jesuiten-Flüchtlingsdienst juristisch überprüfen lassen.

Gemeinden halten sich oft nicht an Regeln beim Kirchenasyl / © Armin Weigel (dpa)
Gemeinden halten sich oft nicht an Regeln beim Kirchenasyl / © Armin Weigel ( dpa )

Der Direktor des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes (JRS), Claus Pfuff, verteidigt die Aufnahme von Asylbewerbern durch Kirchengemeinden. Im Kirchenasyl zeige sich ein "entschiedenes Bekenntnis zu einem humanitären Rechtsstaat, wie wir es in der aktuellen Asylpolitik schmerzlich vermissen", schreibt Pfuff in einem Beitrag für die in Freiburg erscheinende "Herder Korrespondenz" (September).

Bamf-Entscheidungen nicht immer sachgerecht

Viele Fälle wären nicht nötig, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) "mehr sachgerechte Entscheidungen zugunsten von Schutzsuchenden" treffen würde, so der Jesuit.

Im Blick auf von der Politik angekündigte höhere Auflagen für Kirchenasyl kündigte Pfuff an, die neuen Regeln notfalls "höchstrichterlich" klären zu lassen. Es sei aus Sicht des JRS nicht rechtens, die Frist für die Übernahme von sogenannten Dublin-Asylverfahren von bislang 6 auf 18 Monate zu verlängern.


Kirchen gewähren Geflüchteten Asyl. / © Harald Oppitz (KNA)
Kirchen gewähren Geflüchteten Asyl. / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA
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