Dem jungen Christen drohe im Iran Verfolgung, argumentiert die Gemeinde. Sie hatte als Reaktion auf den angekündigten Abschiebetermin für Montagmorgen um 5.00 Uhr zu einer Morgenandacht aufgerufen. Nach Angaben der Polizei kamen 100 Menschen.
Hausrecht
Der Pfarrer der Gemeinde habe sich auf sein Hausrecht berufen und den Mitarbeitern der für den Fall zuständigen Ausländerbehörde Wesel den Zugang verweigert, sagte eine Sprecherin des Kreises Wesel. Der Iraner habe zudem nicht freiwillig herauskommen wollen. Der nächste Abschiebeversuch werde nun unangekündigt erfolgen.
Dublin-Verfahren
Die Ausländerbehörde der nordrhein-westfälischen Stadt beruft sich auf das Dublin-Verfahren: Weil der Iraner mit einem Visum nach Frankreich eingereist war und dort zuerst europäischen Boden betreten hatte, seien die französischen Behörden für sein Asylverfahren zuständig. Entsprechend solle er nicht in den Iran, sondern nach Frankreich abgeschoben werden.