Juristin empfiehlt frühes Verfassen einer Vorsorgevollmacht

"So früh wie möglich"

Ein schnödes Formular zum 18. Geburtstag überreichen? Das ist aus Sicht einer Caritas-Expertin sinnvoll. Eine Vorsorgevollmacht sollte jede und jeder möglichst früh ausfüllen. Denn ein automatisches Vertretungsrecht gibt es nicht.

Pflegepersonal im Krankenhaus / © Rob Engelaar/ANP (dpa)
Pflegepersonal im Krankenhaus / © Rob Engelaar/ANP ( dpa )

Wer kümmert sich um die eigenen Angelegenheiten, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist?

"So früh wie möglich"

Über Vorsorgevollmachten sollte in jeder Familie "so schnell und so früh wie möglich" gesprochen werden, rät Helene Maqua. "Wenn man zu lange wartet, kann der Druck, entscheiden zu müssen, plötzlich steigen", sagte Maqua am Mittwochabend bei einer Online-Veranstaltung der Caritas-Stiftung im Erzbistum Köln. Sie leitet den Bereich der Gesundheits-, Alten- und Behindertenhilfe beim Kölner Caritasverband.

Symbolbild Arbeitsvertrag / © Stokkete (shutterstock)

Je handlungsfähiger man noch sei, desto differenzierter könne man entscheiden, fügte die Juristin hinzu: "Wichtig ist, wem ich vertraue und wem ich zutraue, meine Entscheidungen durchzusetzen." 

Vollmacht ist widerrufbar

Nach einem ersten Gespräch müsse man nicht sofort alles regeln, sondern könne sich etwa im Umfeld erkundigen, was sich bewährt habe und was nicht. Darüber hinaus lasse sich eine Vollmacht jederzeit widerrufen, wenn sich Lebensumstände veränderten.

Vielen sei nicht klar, dass es kein automatisches Vertretungsrecht zwischen Eheleuten oder Angehörigen gebe, sagte Maqua. Insofern sei es der Idealfall, wenn eine pflege- oder hilfsbedürftige Person mehrere Menschen benannt habe, die für eine Betreuung und als Bevollmächtigte in Frage kämen. 

Zugleich sei auch eine Negativbestimmung zu beachten, etwa wenn jemand von einem bestimmten Verwandten keinesfalls vertreten werden wolle.

Ehrenamtliche können Betreuung übernehmen

Wer keine Angehörigen, enge Freundinnen oder Freunde habe, dem riet Maqua, sich an einen Betreuungsverein zu wenden. Darüber ließen sich Ehrenamtliche finden, die eines Tages eine Betreuung übernehmen könnten. 

Wenn man als Nachbar oder Bekannter den Eindruck gewinne, dass jemand anderer nicht mehr zurechtkomme, sei ein Hinweis an das Betreuungsgericht jederzeit möglich, sagte die Expertin: "Der Antrag löst das Verfahren und eine gerichtliche Entscheidung aus."

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht kann vorsorglich eine Vertrauensperson rechtsgeschäftlich bevollmächtigt werden, im Bedarfsfall die Angelegenheiten des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin im Umfang der erteilten Vollmacht wahrzunehmen, wenn diese Person infolge von Krankheit, Unfall oder (altersbedingtem) Nachlassen der geistigen Kräfte ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise regeln kann. 

Frau liest Broschüre über Vorsorgevollmacht (dpa)
Frau liest Broschüre über Vorsorgevollmacht / ( dpa )
Quelle:
KNA