KAB erreicht Verbot für verkaufsoffenenen Sonntag in Frankfurt

"Signalwirkung für ganz Deutschland"

Die hessische "Allianz für den freien Sonntag" hat ein Verbot des an diesem Wochenende geplanten verkaufsoffenen Sonntags in Frankfurt erreicht. Die beteiligte KAB erhofft sich davon eine "Signalwirkung für ganz Deutschland".

Am Sonntag bleiben die Geschäfte in Frankfurt geschlossen / © Alexander Heinl (dpa)
Am Sonntag bleiben die Geschäfte in Frankfurt geschlossen / © Alexander Heinl ( dpa )

Das sagte der Diözesansekretär der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Limburg, Martin Mohr. Nach einem am Mittwoch veröffentlichen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel ist die geplante Öffnung von Ladengeschäften im gesamten Frankfurter Stadtgebiet anlässlich der Musikmesse nicht zulässig. Die entsprechende kommunale Genehmigung sei "offensichtlich rechtswidrig", so die Berufungsinstanz, deren Entscheidung unanfechtbar ist. Im März hatte der Verwaltungsgerichtshof Frankfurt die Klage der Allianz gegen den verkaufsoffenen Sonntag in erster Instanz abgewiesen.

"Leuchtturm für den Sonntagsschutz"

Vertreter der Allianz begrüßten das Urteil. Verdi-Sprecher Bernhard Schiederig sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), das Verbot in einer Großstadt sei ein "Leuchtturm für den Sonntagsschutz". Wirtschaftliche Interessen der Einzelhändler dürften den Arbeitsschutz nicht außer Kraft setzen. Dass in Frankfurt für 2016 vier verkaufsoffene Sonntage geplant gewesen seien, sei "überhaupt nicht nachvollziehbar, denn in Hessen gelten bereits Ladenöffnungszeiten von 24 Stunden an sechs Tagen", so Schiederig.

Ermessen zur Genehmigung von Sonntagsöffnungen überschritten

Der Verwaltungsgerichtshof erklärte in der Urteilsbegründung, die Stadt Frankfurt habe das vom Gesetzgeber eingeräumte Ermessen zur Genehmigung von Sonntagsöffnungen überschritten. Die Annahme der Planer, dass sich der Besucherstrom der Musikmesse auf dem Messegelände auf das gesamte Gebiet der Großstadt auswirken werde, sei nicht nachvollziehbar.

Die zum Teil sehr weit vom Messegelände entfernt liegenden Ladengeschäfte und Verkaufsstellen könnten zudem keinen Beitrag zur Versorgung der Besucher der Musikmesse leisten, so das Gericht. Auch sei die Öffnung von Ladengeschäften und Verkaufsstellen nicht inhaltlich auf bestimmte Handelszweige beschränkt worden, für deren Öffnung an einem Sonntag anlässlich der Musikmesse ein sachlicher Grund bestehen könnte.


Quelle:
KNA