Die Kampagne "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" wendet sich wegen des anhaltenden Kriegs im
Gazastreifen gegen weitere Genehmigungen für Rüstungsexporte nach Israel. "Die Bundesregierung und die internationale
Staatengemeinschaft müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um das Töten und Sterben zu beenden und einen langfristigen Befriedungs- und Versöhnungsprozess zu unterstützen". Das sagte Kampagnensprecher Gerold König, der auch Mitglied im Bundesvorstand der deutschen Sektion der katholischen Friedensbewegung Pax Christi ist, am Mittwoch. Die Kampagne wird von mehreren Hilfs- und Friedensorganisationen getragen.
Terroranschläge der Hamas werden uneingeschränkt verurteilt
Man verurteile uneingeschränkt die brutalen Terroranschläge der Hamas am 7. Oktober gegen Israel. Zugleich verurteile man die militärischen Gegenmaßnahmen der israelischen Regierung in Gaza, wenn diese gegen Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht verstießen. Dazu gehöre etwa die gezielte Bombardierung ziviler Ziele wie Flüchtlingslager, Schulen oder Krankenhäuser - und damit die bewusst in Kauf genommene Tötung von Zivilisten. Israels Regierung argumentiert damit, solche Ziele anzugreifen, da die Hamas diese als zivile Schutzschilde missbrauche.
"Das Selbstverteidigungsrecht Israels muss sich in den Grenzen des Völkerrechts bewegen", sagte ein weiterer Sprecher der Kampagne, Vincenzo Petracca von der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gelte uneingeschränkt für alle Menschen.
Keine Waffenexporte nach Israel mehr zu genehmigen
"Aktion Aufschrei" fordert die Bundesregierung dazu auf, keine Waffenexporte nach Israel mehr zu genehmigen, solange der Krieg im Gazastreifen geführt werde und die Gefahr bestehe, dass die Waffen gegen die dortige Zivilbevölkerung eingesetzt werden könnten. Die Kampagne verwies auf ein Urteil eines niederländischen Gerichts vom 12. Februar, nach dem die Ausfuhr von Teilen für F-35-Kampfjets an Israel wegen möglicher Verstöße gegen Menschenrechte oder humanitäres Völkerrecht einzustellen sei.