Das Landgericht Frankfurt verbot nun dem Aktivisten, seine Äußerung erneut zu verbreiten, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte. Bei einer Zuwiderhandlung drohe dem Abtreibungsgegner ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Gericht gab damit der Unterlassungsklage Bätzings statt. Zuvor hatte die "Rhein-Zeitung" über den Gerichtsbeschluss berichtet, der am Donnerstag erging.
Bistum sprach von Rufmord
Das Bistum Limburg hatte die Vorwürfe mehrfach als unsinnig zurückgewiesen und von Rufmord gesprochen. Der Versuch der Diözese, den Aktivisten außergerichtlich zum Einlenken zu bewegen, war zuvor gescheitert.