Kardinal Schönborn begrüßt Präsidentenneuwahl in Österreich

"Kräftiges Lebenszeichen der Demokratie"

Der Krimi der Präsidentenwahl in Österreich geht in eine neue Runde. Der Verfassungsgerichtshof verlangt nach Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung eine Neuauflage. Zustimmung kommt vom Wiener Kardinal Christoph Schönborn.

Müssen nochmal ran: Van der Bellen (l.) und Hofer / © Christian Bruna (dpa)
Müssen nochmal ran: Van der Bellen (l.) und Hofer / © Christian Bruna ( dpa )

Dieser hat die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs zur Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl als "kräftiges Lebenszeichen" der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gewertet. "Wir müssen dankbar sein, dass wir in Österreich freie und geheime Wahlen haben - und Höchstrichter, die dieses Wahlrecht schützen", sagte der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz der Presseagentur Kathpress.

Der Verfassungsgerichtshof habe die Vorwürfe zügig und in öffentlicher Verhandlung untersucht und auf der Basis des Rechts entschieden. "Wenn wir nun aufgerufen sind, erneut zu wählen, sollten wir das nicht mit Triumph oder im Zorn tun, sondern im dankbaren Bewusstsein, dass unsere Freiheit auf starke und belastbare Fundamente gebaut ist", so Schönborn.

Gericht ordnet Wahlwiederholung an

Eine Woche vor dem geplanten Amtsantritt des neuen österreichischen Bundespräsidenten hat der Verfassungsgerichtshof in Wien eine Wiederholung der Stichwahl im ganzen Land angeordnet. Das teilte der Gerichtshof am Freitag mit. Er hatte eine Wahl-Anfechtung der rechten FPÖ überprüft. Grund für die Wiederholung sind Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung.

Vertrauen in Rechtsstaat stärken

"Die Entscheidung macht niemanden zu einem Verlierer oder Gewinner", hieß es in der öffentlich verkündeten Begründung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Gerhart Holzinger. Das Urteil diene dazu, das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Demokratie zu stärken.

Der von den Grünen unterstützten Kandidat Alexander Van der Bellen hatte die Stichwahl am 22. Mai mit einem Vorsprung von nur knapp 31 000 Stimmen vor dem FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer gewonnen. Die FPÖ hatte nach der knappen Niederlage ihres Kandidaten Hofer die Wahl angefochten und Unregelmäßigkeiten in 94 der 117 Wahlbezirke moniert.

Neuwahlen wohl im Herbst

Eigentlich hätte der Nachfolger von Bundespräsident Heinz Fischer am kommenden Freitag (8. Juli) vereidigt werden sollen. Der Sozialdemokraten Fischer scheidet nach zwölf Jahren verfassungsgemäß aus dem Amt. Nun muss das dreiköpfige Präsidium des Nationalrats, dem auch Hofer angehört, die Amtsgeschäfte des Staatsoberhaupts kommissarisch übernehmen. Neuwahlen werden für den Herbst erwartet. Wiederholt werden soll nur der zweite Wahlgang, bei dem Van der Bellen und Hofer als die beiden bestplatzierten Kandidaten der ersten Runde gegeneinander angetreten waren.

Das Gericht hatte an fünf Verhandlungstagen 90 Zeugen zur Klärung der Vorwürfe geladen. Zahlreiche Wahl-Verantwortliche räumten bei Befragungen Regelverstöße bei der Auszählung der Briefwahlstimmen ein. Konkrete Manipulationsvorwürfe seien nicht festgestellt worden, jedoch sei die bloße Möglichkeit einer Manipulation so schwerwiegend, dass die Wahl aufgehoben werden müsse, hieß es in der Begründung. Demnach wurden etliche Vorschriften verletzt. So wurden aus Zeitnot Kuverts vorzeitig geöffnet und Stimmen auch teils von nicht Befugten ausgezählt.


Christoph Kardinal Schönborn (KNA)
Christoph Kardinal Schönborn / ( KNA )
Quelle:
dpa , KNA , DR