"Es hat mich enttäuscht, dass Mitarbeitende versucht haben, mit Hilfe von Geräten, die Ihnen unser Erzbistum für Ihren Dienst zur Verfügung gestellt hat, auf pornografische Seiten zuzugreifen – auch wenn die Firewalls gegriffen haben", erklärte der Kardinal am Freitag in Köln.
Zugleich mahnte er, dass "jetzt nicht alle unter Generalverdacht gestellt werden. Wir haben im kirchlichen Bereich eine große Zahl engagierter und zuverlässiger Mitarbeitender."
Pornografie-Konsum laut Woelki keine harmlose Sache
Pornografie gilt nach katholischer Sexualmoral als verwerflich. Woelki sagte dazu: "Manch einem mag der Konsum von Pornografie als harmlos erscheinen. Ich aber stimme Papst Franziskus zu, der sie verurteilt und vor ihren Gefahren, insbesondere der Verletzung der menschlichen Würde warnt."
Als er von den Vorwürfen erfahren habe, habe er gebeten, sie umgehend zu prüfen und entsprechend der rechtlichen Regelungen zu verfahren.
Zuvor hatte der "Stadt-Anzeiger" (Freitag) berichtet, dass die Bistumsspitze bereits im Juli 2022 über entsprechende Aktivitäten von Dutzenden Mitarbeitern informiert worden sei – unter ihnen auch "höchstrangige Kleriker".
In einer Dienstvereinbarung untersagte Aktivitäten
Solche Aktivitäten seien, auch wenn sie weder nach staatlichem noch nach kirchlichem Recht strafbar seien, in einer Dienstvereinbarung untersagt.
Auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erklärte das Erzbistum am Donnerstagabend, wie in vielen anderen Organisationen überprüfe ein Dienstleister regelmäßig die Maßnahmen zur IT-Sicherheit: "Dazu gehört unter anderem die Prüfung, ob die Firewalls Zugriffsversuche auf mit Blick auf die IT-Sicherheit risikobehaftete Seiten (Gewalt, Pornografie, Drogen etc.) zuverlässig abwehren."
Diese Überprüfungen erfolgten unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben und richteten sich "explizit nicht auf die Überprüfung des Nutzungsverhaltens einzelner Personen", betonte das Erzbistum.
Laien-Mitarbeiter mit strafrelevanten Zugriffsversuchen ausgeschieden
Die Liste dokumentiere "Zugriffsversuche, die durch den automatischen Web-Content-Filter erfolgreich verhindert wurden". Eine Auswertung, welche konkreten Inhalte hinter den Web-Adressen lagen, sei dabei nicht erfolgt.
Wie die Zeitung weiter berichtet, interessieren sich Strafverfolger trotzdem "für eine Liste aus dem Erzbistum mit mehr als 1.000 Zugriffsversuchen auf Seiten, die wegen bedenklicher, unerwünschter Inhalte und potenzieller Gefährdung der IT-Sicherheit durch einen Schutzfilter geblockt waren".
Unter den 15 Beschäftigten mit den meisten Zugriffsversuchen befinde sich ein inzwischen ausgeschiedener Laien-Mitarbeiter, gegen den die Staatsanwaltschaft für Cyber-Kriminalität (ZAC) gesondert wegen des Verdachts auf Besitz und Beschaffung strafbarer Inhalte ermittle.
Erzbistum kooperiert "vollumfänglich" mit Behörden
Am 5. Juni habe es dazu eine Razzia im Büro sowie in der Wohnung des Verdächtigen gegeben.
Das Erzbistum sagte der KNA, es kooperiere mit Blick auf das Ermittlungsverfahren "vollumfänglich mit den staatlichen Behörden". Die betreffende Person sei nicht mehr im Generalvikariat tätig.