Laut der Freitagsausgabe des "Kölner Stadtanzeigers" (KSTA) wurde die Bistumsspitze bereits im Juli 2022 über entsprechende Aktivitäten von Dutzenden Mitarbeitern informiert – unter ihnen seien auch "höchstrangige Kleriker". Solche Aktivitäten seien, auch wenn sie weder nach staatlichem noch nach kirchlichem Recht strafbar seien, in einer Dienstvereinbarung untersagt. Pornografie gilt nach katholischer Sexualmoral als verwerflich und schwere Sünde.
Auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erklärte das Erzbistum Köln am Donnerstagabend, wie in vielen anderen Organisationen überprüfe ein Dienstleister regelmäßig die Maßnahmen zur IT-Sicherheit: "Dazu gehört unter anderem die Prüfung, ob die Firewalls Zugriffsversuche auf mit Blick auf die IT-Sicherheit risikobehaftete Seiten (Gewalt, Pornografie, Drogen etc.) zuverlässig abwehren."
Zugriffsversuche, durch Filter verhindert
Diese Überprüfungen erfolgten unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben und richteten sich "explizit nicht auf die Überprüfung des Nutzungsverhaltens einzelner Personen". Die im Zeitungsbericht erwähnte Zusammenstellung, die dem "Stadt-Anzeiger" nach eigenen Angaben vorliegt, sei das Ergebnis einer solchen Routineprüfung. Die Liste dokumentiere "Zugriffsversuche, die durch den automatischen Web-Content-Filter erfolgreich verhindert wurden", so das Erzbistum. Eine Auswertung, welche konkreten Inhalte hinter den Web-Adressen lagen, sei dabei nicht erfolgt.
Dieses Vorgehen sei rechtlich mit externen Sachverständigen abgestimmt worden. Nach den geltenden Datenschutz-Bestimmungen dürften die Auswertungen zudem nicht länger als drei Monate aufbewahrt werden. Auf Basis dieser Routineprüfung habe es "keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten" gegeben.
Mitarbeiter nicht mehr im Generalvikar tätig
Wie die Zeitung weiter berichtet, interessieren sich Strafverfolger trotzdem "für eine Liste aus dem Erzbistum mit mehr als 1000 Zugriffsversuchen auf Seiten, die wegen bedenklicher, unerwünschter Inhalte und potenzieller Gefährdung der IT-Sicherheit durch einen Schutzfilter geblockt waren".
Unter den 15 Beschäftigten mit den meisten Zugriffsversuchen befinde sich ein inzwischen ausgeschiedener Laien-Mitarbeiter, gegen den die Staatsanwaltschaft für Cyber-Kriminalität (ZAC) gesondert wegen des Verdachts auf Besitz und Beschaffung strafbarer Inhalte ermittle. Am 1. Juni habe es dazu eine Razzia im Büro sowie in der Wohnung des Verdächtigen gegeben. Das Erzbistum sagte der KNA, es kooperiere mit Blick auf das Ermittlungsverfahren "vollumfänglich mit den staatlichen Behörden". Die betreffende Person sei nicht mehr im Generalvikariat tätig.