Die für Cybercrime zuständigen Einheit hatte sich in den Fall eingeschaltet, hieß es am Montag.
Durchsuchung der Privatanschrift und des Arbeitsplatzes
Die Durchsuchung der Privatanschrift und des Arbeitsplatzes des Beschuldigten sei bereits am vergangenen Donnerstag erfolgt. Dabei seien Datenträger sichergestellt worden. Der "Kölner Stadt-Anzeiger" hatte zuvor berichtet.
Das Erzbistum sei lediglich deswegen aufgesucht worden, weil der Verdächtige dort seinen Arbeitsplatz habe. In solchen Fällen wird regelmäßig neben der Privatwohnung auch der Arbeitsplatz des Beschuldigten durchsucht für den Fall, dass der Beschuldigte kinderpornografisches Material dort versteckt hält.