Osnabrücker Priester wegen Kinderporno-Besitzes angeklagt

Über 5.000 Dateien gefunden

Wegen des Verschaffens und Besitzes von kinderpornografischen Schriften hat die Staatsanwaltschaft Hannover Anklage gegen einen katholischen Priester aus dem Bistum Osnabrück erhoben. Der Beschuldigte hat die Vorwürfe eingeräumt.

Ermittlungen wegen Kinderpornografie / © Arne Dedert (dpa)
Ermittlungen wegen Kinderpornografie / © Arne Dedert ( dpa )

Das Amtsgericht Osnabrück müsse nun über die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen den 58-Jährigen entscheiden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Vorwürfe in Stellungnahme eingeräumt

Umgang mit Missbrauch: "Vos estis lux mundi"

Der veröffentlichte Erlass "Vos estis lux mundi" (Ihr seid das Licht der Welt) soll für einheitliche Verfahren sorgen. Die Einzelheiten:

Meldestellen: Jede Diözese muss bis Juni 2020 eine oder mehrere "leicht zugängliche" Meldestellen einrichten, denen Verdachtsfälle angezeigt werden können. 

Meldepflicht: Priester und Ordensleute sind künftig verpflichtet, Informationen über Verdachtsfälle vollständig und "unverzüglich" bei den zuständigen kirchlichen Stellen anzuzeigen. 

 (dpa)

Nach ihren Angaben wurden auf Datenträgern, die von dem Priester beschlagnahmt wurden, mehr als 5.000 Dateien gefunden.

Der Beschuldigte habe die Vorwürfe in einer Stellungnahme eingeräumt. Das Verschaffen und der Besitz kinderpornografischer Schriften werden laut der Sprecherin mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bestraft.

Die Staatsanwaltschaft hatte im November vergangenen Jahres einen Hinweis erhalten, wonach der damalige Gemeindepfarrer möglicherweise im Besitz von kinderpornografischen Dateien sei. Bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmten die Ermittler daraufhin Datenträger.

Kirchenrechtliches Verfahren droht

Der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode hatte den Geistlichen nach Aufnahme der Ermittlungen mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Pfarrer entpflichtet und den Fall an die katholische Glaubenskongregation in Rom gemeldet. Damit droht dem Beschuldigten auch ein kirchenrechtliches Verfahren, das laut Bistum aber erst nach Abschluss der staatlichen Ermittlungen aufgenommen wird.

Die Staatsanwaltschaft Hannover ist für das Verfahren zuständig, weil sie eine überregional tätige Zentralstelle unterhält. Sie befasst sich mit der Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder jugendgefährdender Schriften.

Quelle:
KNA