Das geht aus einer Umfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) unter den Landesregierungen hervor. "Das Tanzverbot am Karfreitag ist nach wie vor zeitgemäß", teilte etwa das baden-württembergische Innenministerium mit. Lediglich aus Hessen hieß es, das dortige Feiertagsgesetz werde derzeit neu bewertet. Welche Regelungen überarbeitet werden müssten, stehe jedoch noch nicht fest.
Der rot-grüne Hamburger Senat hatte vergangene Woche das Tanzverbot am Karfreitag gelockert. Die Zeit der Feiertagsruhe dauert demnach in der Hansestadt nur noch von 5.00 Uhr morgens bis 24.00 Uhr. Die Regelung wurde damit von 24 auf 19 Stunden verkürzt. Bisher musste in Hamburg am Karfreitag schon ab 2.00 Uhr Stille herrschen - bis 2.00 Uhr am Karsamstag. Die Neuregelung des "stillen Feiertags", an dem Christen an das Leiden und Sterben Jesu erinnern, erfolgte laut Senat in Abstimmung mit evangelischer und katholischer Kirche.
Auch Sport und Filme untersagt
Die Beschränkungen am Karfreitag sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die umfassendste Vorschrift hat derzeit Rheinland-Pfalz. Dort sind von Gründonnerstag 4.00 Uhr bis Ostersonntag 16.00 Uhr, also 84 Stunden lang, öffentliche Tanzveranstaltungen verboten. Die liberalste Regelung gilt dagegen in Bremen. Dort darf nur am Karfreitag zwischen 6.00 und 21.00 Uhr, also 15 Stunden lang nicht getanzt werden.
Der Stadtstaat hatte bereits 2013 sein Verbot gelockert und damit auf eine Petition reagiert. In vielen Bundesländern sind in einem bestimmten Zeitraum auch Sportveranstaltungen und die öffentliche Aufführung bestimmter Filme untersagt.
"Besonderer Tag im Jahr"
In der Bevölkerung sind die Regelungen umstritten. Die Hälfte der Menschen in Deutschland befürwortet einer Yougov-Umfrage zufolge eine Lockerung des Tanzverbots. 23 Prozent sind "eher" dafür, 27 Prozent "voll und ganz". Ein knappes Drittel lehnt eine Lockerung ab, 15 Prozent "eher" und 15 Prozent "voll und ganz". 21 Prozent zeigten sich unentschlossen.
Baden-Württembergs Innenministerium rechtfertigte das Tanzverbot am Karfreitag so: "Der Tag ist ein besonderer Tag im Jahr, ein stiller Feiertag und ein Tag der Andacht und Besinnung." Der Karfreitag dürfe nicht zu einem Tag wie jeder andere werden. "Gerade in unserer Zeit, die immer hektischer wird und in der sich die Welt immer schneller dreht, tut es allen gut, an Karfreitag einmal ganz bewusst zur Ruhe zu kommen und innehalten zu können."
Ausnahmen unter Voraussetzungen
Das nordrhein-westfälischen Innenministerium betonte, bei der Ausgestaltung des Feiertagsschutzes seien die Interessen vieler Menschen und Gruppen zu berücksichtigen. Das Feiertagsgesetz in NRW treffe einerseits Regelungen für Sonn- und Feiertage sowie abgestufte weitergehende Regelungen für die Stillen Feiertage.
Andererseits sehe es die Möglichkeit von Ausnahmen unter bestimmten Voraussetzungen vor. Daher sei es geeignet, "um diese zum Teil weit auseinandergehenden Interessen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen."