Dies müsse "bis zum endgültigen gerichtlichen Bescheid über den Ausgang der Urheberrechtsprozesse" erfolgen, sagte der Vereins-Vorsitzende Hans Joachim Meyer am Donnerstag. Die Verhandlung darüber vor dem Landgericht Berlin ist für den 17. März 2020 geplant.
Bistumssprecher: "Ausschließlich Rückbaumaßnahmen"
Das Erzbistum Berlin wies die Vorwürfe als unbegründet zurück. Bisher gebe es in der Kathedrale "ausschließlich Rückbaumaßnahmen", erklärte Bistumssprecher Stefan Förner. Sie beschränkten sich auf "Ausbau und Sicherung vorhandener Kunstwerke und Ausstattungsgegenstände einschließlich der Orgel". Dies erfolge auf der Grundlage der denkmalrechtlichen Genehmigung durch das Land Berlin.
Der Berliner Erzbischof Heiner Koch hatte den mit einer Sanierung verbundenen Umbau des Kathedralinnern vor drei Jahren beschlossen. Zuvor hatte er dazu Experten-Symposien veranstaltet und Voten aller Gremien des Erzbistums eingeholt, die dem Projekt zustimmten. Mit einem Architekten-Wettbewerb eingeleitet hatte das Vorhaben noch Kochs Amtsvorgänger, Kardinal Rainer Maria Woelki, bevor er Erzbischof von Köln wurde.
Kritikpunkt: Bodenöffnung zur Unterkirche
Denkmalpfleger und Kritiker im Erzbistum wenden sich vor allem dagegen, dass die zentrale Bodenöffnung mit einer Treppe zur Unterkirche beseitigt wird. Der Architekt Hans Schwippert (1899-1973) hatte sie beim Wiederaufbau der Kirche nach 1945 unter Mitarbeit von Künstlern aus Ost- und Westdeutschland angelegt. Bei der Umgestaltung wird der Altar ins Zentrum der Rundkirche gerückt, um nach Angaben des Erzbistums Berlin besser nach den gegenwärtigen kirchlichen Vorgaben Gottesdienste feiern zu können. Für den bis 2023 geplanten Umbau ist die Kathedrale seit mehr als einem Jahr geschlossen.
Vereinschef Meyer bezeichnete die Kathedrale in ihrer bisherigen Gestalt als "einzigartiges Denkmal" der Reform des Gottesdienstes nach dem Zweiten Weltkrieg sowie für die "kulturelle Zusammengehörigkeit der Deutschen in der Zeit der Teilung". Der Kunsthistoriker Adrian von Buttlar betonte mit Blick auf die bisherige Bodenöffnung, dass "subjektive Geschmacksurteile kein legitimes Kriterium für Abriss und Neubau" seien. Der Baurechtsexperte Ulrich von Battis verurteilte die denkmalrechtliche Genehmigung durch Kultursenator Klaus Lederer (Linke) als "krasse Fehlentscheidung".
Künstler des Wiederaufbaus 1960 klagten
Das Umbauprojekt kam bereits vor das Verwaltungsgericht Berlin. Im Januar hatten dort Künstler, die um 1960 am Wiederaufbau der Kathedrale beteiligt waren, oder deren Rechtsnachfolger keinen Erfolg mit ihrem Versuch, den Umbau zu stoppen.
Das Gericht wies sie mit der Begründung ab, sie hätten im Bereich des öffentlichen Rechts kein Klagerecht. Das für das Zivilrecht zuständige Landgericht Berlin verschob die ursprünglich für den 15. Oktober vorgesehene Verhandlung aus "dienstlichen Gründen" um ein halbes Jahr.