Katholikenkomitee begrüßt Gutachten zu Suizidbeihilfe

Leben schützen

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken begrüßt das Rechtsgutachten zur staatlichen Suizidbeihilfe. Es dürfe keine Verpflichtung des Staates geben, an Suiziden mitzuwirken, erklärte ZdK-Präsident Thomas Sternberg.

Symbolbild Sterbehilfe / © BBT-Gruppe/Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild Sterbehilfe / © BBT-Gruppe/Harald Oppitz ( KNA )

Der Staat müsse das menschliche Leben in seiner Verletzlichkeit auch durch Verbote schützen, so Sternberg am Mittwoch in Bonn. Aus der höchstpersönlichen Entscheidung zum Suizid dürfe keinesfalls ein Anspruch auf eine Dienstleistung abgeleitet werden.

Sternberg äußerte sich zum am Montag veröffentlichten Gutachten des Staatsrechtlers Udo di Fabio im Auftrag des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Darin bezeichnete der frühere Bundesverfassungsrichter ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2017 als verfassungsrechtlich nicht haltbar.

Leipziger Urteil im Widerspruch zu Bundestagsgesetz?

Die Leipziger Richter hatten entschieden, dass das BfArM in Bonn einer unheilbar kranken Patientin auf deren Wunsch ein Medikament zur Selbsttötung aushändigen müsse, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien. Daraufhin hatten 83 Bürger ein solches Gift beim Bundesinstitut beantragt.

Sternberg betonte, das Leipziger Urteil stehe im Widerspruch zum 2015 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz, das jede organisierte Beihilfe zum Suizid verbietet. Der ZdK-Präsident erklärte, es wäre hilfreich, wenn das Bundesgesundheitsministerium das BfArM jetzt durch einen Nichtanwendungserlass von der Pflicht befreie, das umstrittene Urteil umgehend umzusetzen. Später könnten dann eine Normenkontrollklage der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht oder eine Klarstellung des Betäubungsmittelrechts durch den Bundestag zur Klärung beitragen.


ZdK-Präsident, Thomas Sternberg / © Markus Nowak (KNA)
ZdK-Präsident, Thomas Sternberg / © Markus Nowak ( KNA )
Quelle:
KNA
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