Katholische Arbeitnehmer kritisieren digitale Mini-Supermärkte

"Massiver Eingriff" in den Sonntagsschutz

Digitale Kleinstsupermärkte dürfen in Bayern seit 2024 auch sonntags öffnen. Doch katholische Arbeitnehmer und evangelische Kirche warnen vor verstecktem Personaleinsatz und dem damit einhergehenden Sonntagsschutz.

Symbolbild Junge Frau mit Einkäufen in der Hand / © Miljan Zivkovic (shutterstock)

Als "massiven Eingriff in den verfassungsrechtlich geschützten Tag zur seelischen Erhebung" hat die Katholische Arbeitnehmerbewegung in Bayern (KAB) die Pläne der Landesregierung bezeichnet, künftig die Sonntagsöffnung digitaler Kleinstsupermärkte zu ermöglichen. Das teilte der Verband am Donnerstag in München mit. Den Betreibern gehe es dabei nicht um die Versorgung der Bevölkerung, heißt es.

Vollautomatisiertes Lebensmittelgeschäft / © Heiko Rebsch (dpa)

"Wir halten nicht nur die erlaubte Größe vom 150 Quadratmetern für willkürlich. Die digitalen Shops sind ein durchsichtiges Instrument, um gerade dann Verkaufserfolge zu erzielen, wenn der Mitbewerber nicht öffnen darf", sagte Landespräses Michael Wagner, der auch Sprecher der KAB in der Allianz für den freien Sonntag Bayern ist. 

Daher müsse die Möglichkeit, auch am Sonntag zu öffnen, aus dem Gesetz gestrichen werden. Erst dann werde klar, ob es um die Versorgung der Bevölkerung oder das Aushebeln des Sonntagsschutzes gehe.

"Personallos betrieben sieht anders aus"

Entgegen der Aussagen, dass die Kleinstsupermärkte personallos betrieben würden, eröffne das Gesetz auch die Möglichkeiten für die Erledigung vieler anderer Tätigkeiten und heble dadurch doch den Schutz der Arbeitnehmer aus: "Außer der Bedienung von Kunden sind sämtliche mit dem Betrieb verbundenen Arbeiten zulässig. Personallos betrieben sieht für uns anders aus."

Vollautomatisierte Kleinstsupermärkte dürfen seit Ende 2024 nach dem bayerischen Ladenschlussgesetz rund um die Uhr öffnen, auch sonntags. Bereits im vergangenen Jahr war in kirchlichen Kreisen deshalb Kritik aufgekommen.

Sonntagsruhe in Deutschland

In Deutschland ist die Sonntagsruhe durch Artikel 140 des Grundgesetzes geschützt, der wiederum auf die Verfassung der Weimarer Republik verweist. Demnach dient der Sonntag "der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung".

Symbolbild Sonntagsruhe / © Harald Oppitz (KNA)